Troisdorfer Duo in Bonn verurteilt Gericht kann keine Tötungsabsicht erkennen

TROISDORF/BONN · Sichtlich erleichtert wirkten ein 37 Jahre alter Troisdorfer und seine 31 Jahre alte Bekannte, als die Schwurgerichtskammer am Landgericht jetzt das Urteil verkündete: Das Duo wurde nicht - wie zunächst angeklagt - wegen versuchten Mordes verurteilt, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

 Vor dem Bonner Landgericht musste sich ein 37 Jahre alter Troisdorfer und seine 31 Jahre alte Bekannte verantworten.

Vor dem Bonner Landgericht musste sich ein 37 Jahre alter Troisdorfer und seine 31 Jahre alte Bekannte verantworten.

Foto: dpa

Wie von der Staatsanwältin gefordert, erhielten die Angeklagten Bewährungsstrafen: Der Frührentner erhielt 21 Monate, die gelernte Sekretärin zwölf Monate. In der Nacht auf den 7. April hatten sie den 47 Jahre alten Ex-Freund und Untermieter der 31-Jährigen in deren Troisdorfer Wohnung verprügelt, gefesselt und geknebelt.

Als der Mann in jener Nacht stark alkoholisiert - bei einer Polizeikontrolle am Tattag waren mehr als drei Promille gemessen worden - in die Wohnung zurückgekommen war, war ein Streit entbrannt. Im Laufe der Schlägerei war dem 47-Jährigen ein Lappen in den Mund gesteckt und Klebeband um den Kopf gewickelt worden.

Nachbarn hatten damals aufgrund des Lärms aus der Wohnung die Polizei alarmiert. Dass der 37-Jährige in einem Telefonat während der Tat mit einem Freund davon gesprochen habe, dass das Opfer jetzt in den Wald gefahren werde, konnte nicht bewiesen werden.

Trotz wochenlanger Bemühungen war es dem Gericht nicht gelungen, den 47-Jährigen ausfindig zu machen. Als die Angeklagten in Untersuchungshaft genommen wurden, hatte er die Wohnung verloren. Seitdem scheint er untergetaucht zu sein.

Die Prozessbeteiligten gingen letztlich davon aus, dass die Dauer der Knebelung nicht, wie zunächst angenommen, etwa eine Stunde sondern maximal 20 Minuten gedauert hatte. Nach fünf Monaten in Untersuchungshaft wurden die Angeklagten nach der Urteilsverkündung auf freien Fuß gesetzt.

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