Überfall auf Troisdorfer Waffengeschäft Haftstrafe für 35-Jährigen

TROISDORF/BONN · Der Überfall auf ein Waffengeschäft in Troisdorf war ein fehlgeschlagener Versuch, an Waffen zu kommen. Zu diesem Schluss kamen die Richter der Schwurgerichtskammer am Bonner Landgericht am Ende des knapp zweimonatigen Prozesses.

Der Angeklagte, ein 35 Jahre alter Beamter aus Köln, der zur Tatzeit bei einer Bundesbehörde in Bonn arbeitete, wurde am Freitag wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Vom Vorwurf des versuchten Mordes wurde der Angeklagte hingegen freigesprochen.

Am 12. Oktober 2012 betrat der studierte Wirtschaftsjurist das Waffengeschäft und bedrohte den Vater des Inhabers mit einer zur scharfen Waffe umgebauten Schreckschusspistole. Der 69-Jährige glaubte zunächst an einen Scherz. Dann merkte er jedoch, dass es ein Überfall war.

Kurz entschlossen schlug er dem Angreifer mit einem Gewehr, das er gerade ins Regal räumen wollte, gegen den Hals. Es entwickelte sich ein Gerangel, in dem der Räuber zwei Mal den Abzug seiner Pistole betätigte. Diese war jedoch gesichert, sodass sich kein Schuss löste.

Die Richter gingen davon aus, dass der Angreifer, der sich als Reservist bei der Bundeswehr bestens mit Waffen auskennt, Zeit genug gehabt hätte, um den Sicherungshebel umzulegen - wenn er den 69-Jährigen wirklich hätte töten wollen. Das Gerangel, in das auch Sohn und Frau des 69-Jährigen eingriffen, verlagerte sich auf die Straße. Dort wurde der Mann bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten.

Die von der Verteidigung aufgestellte Vermutung, dass der 35-Jährige möglicherweise einen "provozierten Selbstmord" habe begehen wollen, schloss das Gericht aus. Dagegen spreche laut Urteil, dass der Angreifer eine scharfe Waffe in der Hand hielt, eine Splitterschutzweste der Bundeswehr trug und weitere Waffen bei sich hatte.

Die Richter gehen davon aus, dass sich der Beamte im Internet darüber informiert hatte, welche Waffen es in dem Geschäft gibt. Auf einem Zettel, der später vor dem Geschäft gefunden wurde, hatte sich der Angeklagte mehrere Waffenmodelle notiert. Was der 35-Jährige mit den Schusswaffen wollte, konnte im Prozess nicht geklärt werden. Die Verteidigung kündigte Revision gegen das Urteil an.

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