Kommentar zum Radfahren im Rhein-Sieg-Kreis Für die Sicherheit von Radfahrenden muss mehr getan werden

Meinung | Rhein-Sieg-Kreis · Radfahren im Rhein-Sieg-Kreis ist nicht immer ein Vergnügen. Vor allem dort, wo man auf die Straße ausweichen muss, herrscht vielerorts Gefahr, weil immer noch zu viele Autofahrer beim Überholen nicht genügend auf Abstände achten. Da müssen mehr Kontrollen her.

 Vorsicht, Tür: Solche brenzligen Situationen haben schon viele Radfahrer erlebt.

Vorsicht, Tür: Solche brenzligen Situationen haben schon viele Radfahrer erlebt.

Foto: dpa-tmn/Marijan Murat

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hat völlig recht mit seinem Hinweis, dass viel mehr für die Sicherheit von Radfahrenden getan werden muss. Glücklicherweise halten sich etliche Autofahrenden an die Überholabstände zu Radfahrenden – aber eben leider nicht sehr viele. Wer viel mit dem Rad unterwegs ist, macht die Erfahrung, dass auf den Straßen das Recht des Stärkeren herrscht. Zu unbedacht sind immer noch viele mit ihrem Auto oder dem Lkw auf der Straße unterwegs.

Die Bonner Straße in Siegburg ist ein gutes Beispiel für eine Strecke, die man als Radfahrer am liebsten meiden würde. Und das trotz der dortigen Schutzstreifen. Viele hinter dem Lenker ihres motorisierten Fahrzeugs scheinen beispielsweise auch nicht zu wissen, was ein sogenannter Schutzstreifen ist. Auch das hat der ADFC richtig beobachtet. Der Schutzstreifen impliziert offenbar, dass man dort keine Abstände halten müsse. Das Verkehrsrecht ist da ganz eindeutig: „Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.“ Die Betonung liegt auf „bei Bedarf“. Das ist zwar eine dehnbare Einschränkung. Viele Verkehrsteilnehmer aber meinen, nur weil der Streifen gestrichelt ist, könne man den ohne Rücksicht auf Verluste überfahren.

Dasselbe gilt für das Parken auf markierten Schutzstreifen für den Radverkehr. Lieferdienste wollen nicht so gerne den Straßenverkehr behindern. Bei Radwegen und Schutzstreifen ist man da wohl gerne nachlässiger. Dabei sieht der Bußgeldkatalog da schon ein Knöllchen ab 55 Euro vor. Keine Frage: Neben mehr Aufklärung müssten auch die Kontrollen verstärkt werden.

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