Prozessauftakt am Bonner Landgericht 30-Jähriger soll sein Tinder-Date vergewaltigt haben

Troisdorf/Bonn · Über die Dating-App „Tinder“ haben sie sich kennengelernt. Beim zweiten Treffen soll sich ein 30-Jähriger dann an einer jungen Troisdorferin vergangen haben.

 Wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung muss sich ein 30-Jähriger vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung muss sich ein 30-Jähriger vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Vor der 7. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht muss sich seit Donnerstag ein 30-jähriger Mann aus dem Oberbergischen verantworten. Eine junge Frau, die er im Herbst 2019 über die Dating-App Tinder kennengelernt hatte, wirft ihm vor, sie in der Nacht zum 21. Dezember 2019 in ihrer Troisdorfer Wohnung vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte gab vor Gericht an, dass er den Sex zunächst für einvernehmlich gehalten habe. Erst, als die 26-Jährige ihn zum Verlassen ihrer Wohnung aufforderte, sei ihm klar geworden, dass etwas nicht stimme.

Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklage von folgendem Ablauf aus: Nachdem der 30-jährige Angeklagte und das 26-jährige mutmaßliche Opfer im Herbst ein Tinder-„Match“ hatten, trafen sie einander mindestens einmal persönlich, bevor es zu der nächtlichen Vergewaltigung kam. Nachdem man gemeinsam auf dem Bett liegend ferngesehen habe, sei die Frau eingeschlafen. Durch intime Berührungen sei sie aufgewacht, dann habe der Angeklagte die junge Frau vergewaltigt.

Angeklagter wollte eine feste Beziehung

Er habe eine feste Beziehung gesucht und das „Match“ habe ihm nicht nur auf den ersten Blick gefallen, sagte der Mann dem Gericht. „Match“ bedeutet, dass in der Tinder-App zwei Personen das Konterfei des jeweils anderen nach rechts wischen. Erst dann können sie miteinander kommunizieren. Nachdem sie über mehrere Wochen miteinander gechattet hatten, haben sie sich am Wochenende vom 4. auf den 5. Dezember persönlich getroffen, so der Angeklagte weiter. Es habe aber ein wenig Überredungskunst seinerseits bedurft, bevor man sich erstmals in seiner Wohnung traf.

Die Nacht habe man gemeinsam verbracht, die junge Frau habe sogar eine „Kuscheldecke" mitgebracht. Danach gefragt, ob es beim ersten Treffen auch zu sexuellen Handlungen gekommen sei, wand sich der Angeklagte und berief sich auf alkoholbedingte Erinnerungslücken. In einer ersten Erklärung, die die Richterin ihm vorhielt, hatte er noch von einvernehmlichem Sex gesprochen. Am nächsten Tag seien beide auf einen Weihnachtsmarkt gegangen. Die Reaktion seiner neuen Bekanntschaft sei aber „ambivalent“ gewesen. Offenbar wollte sie keine intime Beziehung mit ihm eingehen. Dennoch kam es zwei Wochen später zu einem zweiten Treffen, diesmal in der Troisdorfer Wohnung der Frau. In der Nacht habe man Sex gehabt, den er für einvernehmlich gehalten habe, so der Angeklagte. Mit einem Urteil wird noch vor Weihnachten gerechnet.

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