Bonner Landgericht Ein Jahr weniger Haft für Angriff auf Troisdorfer Gebrauchtwagenhändler

Bonn/Troisdorf · Zwei Duisburger waren wegen versuchten Mordes zu zwölf beziehungsweise neun Jahren verurteilt worden. Einer von ihnen hatte bei der Revision vor dem Bonner Landgericht Erfolg und kommt nun früher frei.

 Ein Troisdorfer Gebrauchtwagenhändler wurde bei dem Überfall schwer verletzt. Die Täter wurden verurteilt, gingen aber in Revision.

Ein Troisdorfer Gebrauchtwagenhändler wurde bei dem Überfall schwer verletzt. Die Täter wurden verurteilt, gingen aber in Revision.

Foto: Sebastian Kahnert

Im August 2020 hatte die vierte Große Strafkammer am Bonner Landgericht einen damals 24-Jährigen und einen 22-Jährigen aus Duisburg zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Männer waren für schuldig befunden worden, am 6. November 2019 einen Troisdorfer Gebrauchtwagenhändler in seinem Bürocontainer auf dessen Firmengelände überfallen und lebensgefährlich verletzt zu haben. Für zwölf beziehungsweise neun Jahre sollten die beiden wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, besonders schweren Raubes sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz hinter Gitter. Im Fall des Älteren bleibt es auch dabei; der Jüngere darf sich nach teilweise erfolgreicher Revision nun über ein Jahr weniger Haft freuen. Er wurde zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Am Tattag waren die maskierten und schwarz gekleideten Täter gegen 19 Uhr in den Container eingedrungen und hatten ohne weitere Vorwarnung eine Gewaltorgie gegen ihr völlig überraschtes Opfer gestartet. Mit zahlreichen Fußtritten gegen den Kopf traktierten die beiden das Opfer, nachdem dieses bereits bei dem ersten Angriff in einen durch den Aufprall zerberstenden Glastisch gefallen war. Auch ein Bein des Möbelstücks, an dem noch Glasreste hafteten, setzten sie als Waffe gegen den Händler ein. Der Geschädigte erlitt neben Prellungen, Schnitt- und Schürfwunden lebensgefährliche Verletzung am Kopf und musste mehrere Tage auf der Intensivstation behandelt werden. Als Motiv hatte das Duo eine Auftragsarbeit angegeben, die genauen Hintergründe konnten nie ganz geklärt werden.

Urteil teilweise aufgehoben

Der Bundesgerichtshof hatte das erstinstanzliche Urteil gegen den damals 22-Jährigen teilweise aufgehoben, und so wurde der Fall nun vor der 3. Großen Strafkammer erneut verhandelt. Die Karlsruher Richter hatten bemängelt, dass das Bonner Schwurgericht seinerzeit übersehen habe, dass ein Verstoß gegen das Waffengesetz nur bei eigenhändigen Taten bestraft werden darf. Während der Ältere bei dem Überfall mit einer Pistole vom Typ Walther P1 auf den Geschäftsmann zielte, zerrte sein jüngerer Komplize das Opfer aber hinter dem Schreibtisch hervor und warf den Gebrauchtwagenhändler zu Boden.

Das Besondere an dem Fall sei, dass es von der Tat selber ein Video gebe, hatte der Vorsitzende Richter seinerzeit bei der Urteilsbegründung noch einmal betont. Und auf den Aufnahmen, die auch in der erneuten Verhandlung noch einmal gesichtet wurden, ist klar zu sehen, dass der jüngere Täter eben keine Schusswaffe in den Händen hält. Vom Grundsatz her blieb das Urteil aber unangetastet: Die Verurteilung wegen der übrigen Tatbestände, bleibt bestehen. Dass sie wegen versuchten Mordes hinter Gitter müssen, überrasche viele Straftäter, hatte der Vorsitzende Richter in der ersten Instanz noch einmal explizit herausgestellt: Man müsse die neuere Rechtsprechung beachten, die aufgenommen habe, was viele schon immer gefordert hatten. Wer sich als Täter der Einsicht verschließe, dass sein Opfer durch seine Tat sterben könnte, habe einen Mordversuch begangen.

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