Verhandlung in Bonn Mann aus Troisdorf wirft Blumenkübel um und landet vor Gericht

Troisdorf/Bonn · Eine Überwachungskamera hat aufgezeichnet, wie ein Mann vor einem Troisdorfer Einfamilienhaus randalierte. Nun musste er sich vor dem Bonner Landgericht verantworten. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

 Ein heute 26-jähriger Troisdorfer stand jetzt vor Gericht in Bonn. Er hatte einen Blumenkübel umgeworfen.

Ein heute 26-jähriger Troisdorfer stand jetzt vor Gericht in Bonn. Er hatte einen Blumenkübel umgeworfen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Warum er den Blumenkübel vor dem Einfamilienhaus überhaupt ins Auge gefasst hatte, konnte das Gericht nicht mehr klären. Weil er aber das Pflanzgefäß samt enthaltener Botanik am 21. November vergangenen Jahres gegen kurz nach halb drei nachts offenbar in alkoholisiertem Zustand auf die Straße befördert hatte, musste sich ein heute 26-jähriger Troisdorfer vor Gericht verantworten. Nun hat eine Berufungskammer am Bonner Landgericht das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 200 Euro eingestellt.

Nach Meinung des Anwalts des Angeklagten handelte es sich bei dem nächtlichen Unsinn um eine „Petitesse“, und tatsächlich ist der entstandene Schaden überschaubar: Der Blumenkübel hatte seinen Besitzer 350 Euro gekostet und schlägt aktuell mit einem Restwert von circa 210 Euro zu Buche. Strafverschärfend wertete allerdings ein Siegburger Amtsrichter, der den Mann erstinstanzlich zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt hatte, die Tatsache, dass der Angeklagte sich nach dem Wegtragen des Kübels auch noch an der Hauswand des Geschädigten erleichterte. Vor der Verurteilung war dem Angeklagten ein Strafbefehl über denselben Betrag ins Haus geflattert, gegen den er aber Widerspruch eingelegt hatte.

Zivilverfahren läuft noch

Möglicherweise ging der nächtliche Randalierer davon aus, dass man ihm den Vorfall nicht würde nachweisen können, jedenfalls schwieg er vor Gericht. Dass der Vorfall aber kaum abzustreiten war, liegt an den guten Bildern, die eine Überwachungskamera im Eingangsbereich des Einfamilienhauses geliefert hatte. Zwar hatte die Verteidigung des Angeklagten zunächst versucht, deren Verwertung vor Gericht mit Hinweis auf die Datenschutzgrundverordnung zu verhindern. Dieser Argumentation mochten aber weder die Richter der ersten noch der zweiten Instanz folgen.

Der geschädigte Pflanzkübelbesitzer hatte den Stein erst ins Rollen bringen können, weil er den in der Nachbarschaft lebenden Täter in den Aufnahmen erkannt und bei der Polizei angezeigt hatte. Zu guter Letzt war aber auch dem Vertreter der Staatsanwaltschaft der Vorfall keiner weiteren Verfolgung wert; er stimmte der Einstellung zu. Parallel zu dem Strafprozess läuft allerdings noch ein Zivilverfahren in der Sache.

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