Prozess in Siegburg Mann zündet Wohnung in Troisdorf an und landet vor Gericht

Siegburg/Troisdorf · Ein 36-Jähriger hat im Oktober 2020 nach einem Streit mit einem Bekannten in dessen Wohnung in Troisdorf randaliert und ein Feuer gelegt. Nur ein Zufall verhinderte, dass die ganze Wohnung ausbrannte. Nun stand der Mann vor dem Amtsgericht Siegburg.

 Wegen Sachbeschädigung und versuchter Brandstiftung musste sich jetzt ein 36-Jähriger vor Gericht in Siegburg verantworten.

Wegen Sachbeschädigung und versuchter Brandstiftung musste sich jetzt ein 36-Jähriger vor Gericht in Siegburg verantworten.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Das Amtsgericht Siegburg hat am Dienstag einen 36-jährigen Mann, der derzeit in Bonn lebt, zu einem Jahr und drei Monaten Haftstrafe verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Oktober 2020 in der Wohnung eines Bekannten in Troisdorf randaliert und ein Feuer gelegt hat.

Der Angeklagte hatte in Troisdorf eine Bleibe gefunden, da er damals obdachlos war. Nach seiner Aussage habe man an dem Abend reichlich Rum getrunken, außerdem Cannabis sowie harte Drogen konsumiert, unter anderem Amphetamine und Ecstasy. Dann sei ein Streit wegen einer SS-Flagge an der Wohnzimmerwand des Wohnungsinhabers entbrannt, die dort allerdings schon mehrere Wochen hing. „Und erst Wochen später fällt Ihnen auf, dass Sie das stört“, wollte Richter Ulrich Wilbrand wissen. Es habe sich etwas über die Wochen „aufgebaut“, entgegnete der 36-Jährige. Es sei daraufhin zu einer Schlägerei gekommen, der Wohnungsinhaber sei dann aus der Wohnung gerannt und habe gerufen: „Ich schmeiße dich raus.“ Daraufhin habe er „die Fahne heruntergerissen und die Wohnung auf links gezogen“, stellte der Richter fest.

Der Angeklagte warf einen Computer aus dem Fenster

Der Angeklagte hatte, wie es vor Gericht hieß, einen PC aus dem Fenster geworfen, ein Fenster eingeschlagen, einen Kühlschrank umgeworfen und einen Elektroofen aus der Küchenzeile herausgerissen. Anschließend hatte er einen Lappen auf dem Fußboden entzündet und ebenfalls die Wohnung verlassen.

Da somit niemand mehr in der Wohnung gewesen sei, habe sich das Feuer schnell zu einem Vollbrand ausweiten und Menschen in anderen Wohnungen des Mehrparteienhauses gefährden können, konstatierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Zumal die Tat mitten in der Nacht geschah. Nur „ein rettender Zufall hat verhindert, dass die ganze Wohnung ausgebrannt ist“, befand Wilbrand. Daher laute der Tatvorwurf auch versuchte Brandstiftung in einem schweren und nicht minderschweren Fall.

Richter spricht von „aggressivem Verhalten“

Der Angeklagte räumte ein, unter dem Einfluss von hochprozentigem Alkohol aus nichtigem Anlass in Rage zu geraten und seine Aggressionen dann an Gegenständen, aber nie an Menschen, auszulassen. Auf harten Alkohol und harte Drogen verzichte er schon länger, er kiffe nur noch ab und zu und trinke zweimal in der Woche jeweils drei Flaschen Bier. Außerdem hat er nach eigenen Angaben mittlerweile beim Bonner Verein für Gefährdetenhilfe eine feste Unterkunft gefunden und bei einem Unternehmer einen Ausbildungsplatz als Lagerhelfer begonnen.

Aufgrund der ermittelten 1,54 Promille und dem Nachweis von diversen Drogen gestand das Gericht wie auch die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit während der Tatzeit zu. „Uns macht Ihr aggressives Verhalten Sorgen“, erklärte der Richter und mahnte, was noch alles passieren könne, wenn der Angeklagte die Kontrolle über sein Leben verliere. Die Freiheitsstrafe setzte er im Einklang mit der Forderung der Staatsanwaltschaft zur Bewährung aus, auch deshalb, weil der Angeklagte seine Suchtgefährdung einsehe und „auf einem guten Weg“ sei, etwas zu verändern. In der dreijährigen Bewährungszeit bekommt der Verurteilte einen Bewährungshelfer gestellt, er muss sich regelmäßigen Drogentests unterziehen und sich in eine ambulante Suchttherapie begeben.

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