Drei Wochen Arrest Nach Ausschreitung beim Sportunterricht in Troisdorf
Siegburg/Troisdorf · Jugendlicher prügelt auf Schulhof auf 16-Jährigen ein und tritt ihm gegen den Kopf. Drei Zeugen belasten ihn vor dem Siegburger Amtsgericht.
Drei Wochen Dauerarrest lautete die Strafe, die Richter Ulrich Feyerabend gegen einen 20-Jährigen verhängte. Er habe nach der Beweisaufnahme „Null Zweifel“, so der Richter, dass der Angeklagte der Täter sei. Der musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendrichter am Siegburger Amtsgericht verantworten.
Ihm wurde vorgeworfen, Mitte Mai 2022 auf dem Sportplatz einer Troisdorfer Schule während des Sportunterrichts zusammen mit einem bis heute unbekannten Mittäter einen Schüler angegriffen, geschlagen, auf den Boden geworfen und gegen den Kopf getreten zu haben.
Obwohl drei Mitschüler den jungen Mann belasteten und ein Foto von dem Angriff existiert, leugnete der Angeklagte bis zum Schluss die Tat. „Ich habe damit nichts zu tun, ich war gar nicht da“, beteuerte er. Ein Lehrer, der den Streit schlichten wollte, konnte den Angeklagten allerdings nicht identifizieren. Auf den Vorhalt des Richters, dass er die Tat bei der polizeilichen Vernehmung gestanden habe, entgegnete der Angeklagte: „Da muss sich jemand für mich ausgegeben haben.“
Zeit über die Tat nachzudenken
Zu der Auseinandersetzung war es laut Aussage des 16-jährigen Opfers gekommen, weil es vorher mit dem jüngeren Bruder des Täters einen Streit gab und der androht hatte, seinen Bruder zu holen. Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah den Tatvorwurf „in vollem Umfang bestätigt“, blieb mit ihrer Forderung nach einer Bewährungsstrafe aber unter dem Strafmaß des Richters.
Der sah es „gerade noch“ als vertretbar an, bei dem 20-Jährigen Jugendstrafrecht anzuwenden. Mit dem Hinweis, welche dramatischen Folgen Tritte gegen den Kopf haben können und dass bei der Tat nur durch Glück nichts Schlimmeres passiert sei, verhängte Feyerabend den Arrest. Da habe der Angeklagte Zeit, über seine Tat nachzudenken und auch die Möglichkeit, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Auch im Hinblick darauf, dass der junge Mann keiner Ausbildung und keinem Beruf nachgeht. Außerdem habe er trotz Einladung nicht mit der Jugendgerichtshilfe Kontakt aufgenommen. „Chillen ist kein Lebensinhalt“, gab Feyerabend dem Angeklagten mit auf den Weg.