Prozess in Siegburg 60-Jähriger aus Troisdorf soll Kinderpornos verbreitet haben

Troisdorf/Siegburg · Ein 60-Jähriger aus Troisdorf soll im Internet etliche Kinderpornos heruntergeladen und anderen zugänglich gemacht haben. Für die Fortsetzung der Verhandlung will das Amtsgericht Siegburg nun einen IT-Experten befragen.

 Prozess um Kinderpornografie in Siegburg: Über ein Filesharing-Netzwerk hat sich der Angeklagte Bilder und Videos heruntergeladen (Symbolbild).

Prozess um Kinderpornografie in Siegburg: Über ein Filesharing-Netzwerk hat sich der Angeklagte Bilder und Videos heruntergeladen (Symbolbild).

Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Im Amtsgericht Siegburg wurde am Mittwochmorgen der Fall eins Troisdorfers verhandelt, der zwischen März und August 2021 insgesamt 14 Videos mit kinderpornografischen Inhalten über ein Filesharing-Netzwerk verbreitet haben soll. Zudem soll er über 518 Videos und mehr als 2800 Bilder mit kinderpornografischen Inhalten auf seinem Notebook und einer externen Festplatte gespeichert haben. Die Verhandlung unter Richter Herbert Prümper konnte jedoch nicht zum Abschluss kommen, da die Auskunft eines Experten eingeholt werden muss.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die Kinderpornografie über die Plattform „EDonkey“ hochgeladen und anderen zugänglich gemacht zu haben. Der 60-Jährige räumte zwar vollumfänglich ein, die Bilder und Videos für sich selbst heruntergeladen zu haben. Er habe jedoch nicht gewusst, wie das Netzwerk tatsächlich funktioniere.

Verhandlung wird Ende Januar fortgesetzt

Sein Verteidiger gab an, dass Nutzer der Plattform mit dem Herunterladen ihren Rechner für andere Nutzer öffneten, sodass diese auf die dort gespeicherten Inhalte zugreifen könnten. Auf jegliche Dateien, die über das Netzwerk ausgetauscht würden, erfolge der Zugriff auf diese Weise. Auch der Staatsanwältin war bewusst, dass „EDonkey“ häufiger für den Austausch kinderpornografischer Inhalte missbraucht werde.

Ob der Angeklagte nun die Inhalte absichtlich oder aus Versehen anderen zur Verfügung gestellt hat, ist jedoch entscheidend für die Überlegungen über das Strafmaß. Daher soll zu einem neuen Termin ein Experte hinzugezogen werden, der über die genaue Funktionsweise der Plattform aufklären kann. Die Verhandlung wird Ende Januar fortgesetzt.

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