Prozess am Landgericht in Bonn Troisdorfer missbraucht seine Stiefenkelin

Troisdorf/Bonn · Das Bonner Landgericht hat einen 63-jährigen Troisdorfer wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte sich an seiner damals zehnjährigen Stiefenkelin vergangen.

Wegen sexuellen Missbrauchs an seiner Enkeltochter hat das Landgericht Bonn einen Troisdorfer verurteilt.

Wegen sexuellen Missbrauchs an seiner Enkeltochter hat das Landgericht Bonn einen Troisdorfer verurteilt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Wenn der Beamte Alkohol getrunken hatte, verlor er gelegentlich die Distanz und „grabschte“ – auch nach Mädchen. Bei seiner 2006 geborenen Stiefenkelin wurde der Troisdorfer schließlich straffällig. Das Bonner Landgericht verurteilte den 63-Jährigen am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem Fall zu zwei Jahren Haft. Die Strafe wurde für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Die drei Taten geschahen zwischen Dezember 2016 und August 2017. Das Mädchen, das in schwierigen familiären Verhältnissen aufwuchs und durch Partner seiner Mutter Gewalt erfahren hatte, ging gerne zu Oma und Opa, die mit ihm Ausflüge machten und mit ihm spielten. Als es im Winter 2016/17 allein mit dem Großvater war, geschah der erste Missbrauch, Wochen später, wieder auf der Couch, der zweite; jedes Mal hatte der Mann vorher Bier und Whiskey konsumiert. Beim dritten Fall in den Sommerferien 2017 drang er mit dem Finger in das Kind ein, das krank im Bett lag. Als es jammerte: „Das tut weh“, ließ er von ihr ab, sagte „es tut mir leid“, ging aus dem Zimmer und betrank sich. Diese Tat wertet das Gericht als schweren Missbrauch.

Anzeige lag ein Jahr lang bei der Staatsanwaltschaft

Die Vorfälle flogen auf, als sich die damals 13-Jährige in den Osterferien 2019 weigerte, Oma und Opa zu besuchen. „Der fasst mich an“, erklärte sie. Der Opa bestritt, die Oma glaubte ihm, und die Enkelin durfte fortan nicht mehr zu den Großeltern. Im Mai 2019 zeigte sie den heute 63-Jährigen an, doch die Anzeige blieb laut Gericht über ein Jahr bei der Staatsanwaltschaft liegen, bis sie bei einer Sachbearbeiterin landete.

2022 wurde Anklage erhoben; die Strafkammer verschob aber die Eröffnung der Hauptverhandlung, um den Angeklagten Gelegenheit zu geben, den Tod seiner im gleichen Jahr verstorbenen Ehefrau zu verarbeiten. Als schließlich der Prozesstermin nahte, trank der Witwer so viel, dass er in die Notaufnahme der LVR-Klinik gebracht werden musste. Wieder wurde der Prozess vertagt, bis er Anfang August begann. „Das Verfahren hat zu lange gedauert“, kritisierte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen.

Angeklagter gesteht seine Taten

Vor Gericht gestand der Angeklagte alles, erklärte sich bereit, dem Opfer 10.000 Euro zu zahlen. Dafür nahm er einen Kredit auf. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte er Probleme mit der Tilgung bekommen, denn da die Strafe höher ist als ein Jahr, verliert der Beamte seine Stelle und seine Pension. „Das hätten Sie sich vorher überlegen müssen“, sagte Schmitz-Justen. Wegen des Geständnisses („Das hat Ihnen den Kopf gerettet“) musste die Enkelin vom Gericht nicht gehört werden. Sie ist durch den Missbrauch schwer geschädigt worden, wurde sechs Wochen stationär behandelt, leidet unter Schlafstörungen, Verlustängsten und Stimmungsschwankungen und wird weiter therapeutisch betreut. Die Entschuldigung des Opas hat sie dennoch angenommen.