Landgericht Bonn Quartett beraubte illegalen Händler

Bonn/Troisdorf · Vier Troisdorfer wollten einen Mann berauben, der mit gefälschten Markenschuhen handelte. Zwei der vier Täter verurteilte jetzt das Landgericht Bonn zu einer Geldstrafe und zu Sozialstunden.

 Landgericht Bonn. (Symbolbild)

Landgericht Bonn. (Symbolbild)

Foto: dpa/Oliver Berg

Offenbar hatte sich das Geschäft bis in den Rhein-Sieg-Kreis herumgesprochen: Aus seiner Privatwohnung in Krefeld heraus verkaufte ein 33-jähriger Mann gefälschte oder leicht fehlerhafte Markenschuhe. Das Quartett, das sich am 11. Juli des Jahres 2019 von Troisdorf auf den Weg an den Niederrhein machte, wollte sich aber nicht mit ein paar Schnäppchen zufrieden geben. Die vier jungen Männer planten, dem illegalen Schuhhändler neben der Ware auch die Tageseinnahmen zu rauben. Davon waren auch die Richter der 8. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht überzeugt und verurteilten zwei der vier Täter wegen schwerer räuberischer Erpressung beziehungsweise wegen Beihilfe zum Diebstahl. Mit 80 Sozialstunden beziehungsweise einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro kamen die beiden Verurteilten günstig davon. Die eigentlichen Haupttäter wurden bereits im vergangenen Sommer in Krefeld verurteilt.

Bei den Verurteilten handelt es sich um einen damals 14-jährigen Jugendlichen und einen 26-jährigen Arbeitslosen aus Troisdorf. Das Nesthäkchen des Quartetts und einer der bereits Verurteilten spähten ihr Opfer zunächst aus: Unter dem Vorwand, Schuhe kaufen zu wollen, verschafften sie sich Zugang zu dem illegalen Wohnungsverkauf. Nachdem sie sich versichert hatten, dass der Verkäufer alleine war, gingen die beiden wieder – angeblich, um Geld zu holen.

Statt mit Barem kehrten die beiden aber rund eine Stunde später mit dem zweiten verurteilten Mann in die Wohnung zurück, der 26-jährige Troisdorfer blieb im Wagen vor der Tür sitzen. Ein Mitglied des Trios trat dem Verkäufer direkt nach dem Eintreten derart heftig in den Rücken, dass der Mann zu Boden ging. Gerade als die Räuber ihr Opfer aufforderten, ihnen Bargeld zu geben, trat aber der Hund des Schuhverkäufers auf den Plan. Spontan zückte der 14-Jährige einen Schlagstock und richtete ihn auf das Tier. Aus Sorge um sein Wohl und das des Hundes verriet das Opfer den Eindringlingen, dass sein Geld sich in einem Karton auf der Waschmaschine in der Küche befinde. Den Räubern gelang daraufhin die Flucht mit 700 Euro, dem Handy des Verkäufers sowie zwei Kartons mit jeweils einem Dutzend Schuhen.

Dass der Fluchtwagenfahrer nur wegen Beihilfe zu einem Diebstahl und nicht zu einem Raub verurteilt wurde, liegt daran, dass er vor Gericht glaubhaft versichern konnte, dass die Tat als Trickdiebstahl geplant gewesen sei: Man habe das Opfer eigentlich auf die Toilette locken und Schuhe stehlen wollen. Der bis zu der Tat völlig unbescholtene 14-Jährige hatte zu guter Letzt von der Beute nichts abbekommen. Weil er nach Überzeugung des Gerichts in den zwei seit dem Überfall vergangenen Jahren mit einem tadellosen Lebenswandel aufwarten konnte, dufte er sich über eine relativ milde Strafe freuen.

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