Streit aus Troisdorf vor Gericht Schwarze Katzen sollen Autolack zerkratzt haben

Bonn/Troisdorf · Weil zwei schwarze Katzen den Autolack zerkratzt haben sollen, hat die Fahrzeughalterin aus Troisdorf ihre Nachbarn auf knapp 2000 Euro verklagt. Das Amtsgericht wies die Klage zurück, nun geht der Fall vor das Bonner Landgericht.

 In Troisdorf gibt es Streit um schwarze Katzen. (Symbolfoto)

In Troisdorf gibt es Streit um schwarze Katzen. (Symbolfoto)

Foto: dpa

Die tierischen Übeltäter waren von Ludmilla K. (Name geändert) schnell ausgemacht. Die Kratzspuren auf ihrem nagelneuen Auto könnten nur von den beiden schwarzen Katzen der neuen Nachbarn stammen, die im Januar 2016 im Parterre eingezogen sind. Davon jedenfalls geht die 62-jährige Bewohnerin des gleichen Mehrfamilienhauses in Troisdorf felsenfest aus und hat die Katzenbesitzer zunächst vor dem Amtsgericht Siegburg auf 1840,57 Euro Schadensersatz verklagt. Allerdings ohne Erfolg.

Jetzt ist die Klägerin, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich am Freitag bestätigte, vor dem Landgericht in Berufung gegangen. Wiederholt habe sie die schwarzen Katzen in der Tiefgarage des Hauses gesehen, so die Klage der 62-Jährigen, zudem habe sie eindeutige Spuren von Tierpfoten an ihrem Fahrzeug entdeckt.

Fall für Klägerin eindeutig

Auch wenn sie nicht mit einer Kamera auf der Lauer gelegen habe, um einen unwiderlegbaren Beweis zu bringen, so sei sie doch ganz sicher, dass die Kratzspuren im Autolack nur durch das Auf- und Abspringen der Katzen entstanden sein können. Ein privater Gutachter, den sie beauftragt hatte, sei ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass die Schäden tierischen Ursprungs seien.

Für Ludmilla K. ist der Fall damit aufgeklärt: Schließlich würden die beiden Freigänger-Katzen ausschließlich draußen versorgt. Eine Katzentreppe, so heißt es in der Klage weiter, führe zu einem Fenster des Erdgeschosses, wo ihnen auf der obersten Etage das Futter gereicht würde. Angeblich dürften die Katzen nicht ins Haus, um nicht ins Bett der Kinder zu schlüpfen. Kein Wunder also, dass die Haustiere an kalten Wintertagen in der Tiefgarage – vornehmlich auf den Motorhauben – einen warmen Schlafplatz suchen würden.

Und ein letzter Beleg für die Täterschaft der beiden schwarzen Nachbarkatzen: Im ganzen Umkreis gäbe es – weit und breit – keine weiteren Artgenossen, außer einer einzig anderen: „Und die ist weiß!“

Amtsgericht wies Klage zurück

Völliger Unsinn, so die verklagten Katzenbesitzer. Ihre beiden Haustiere würden regelmäßig in der Wohnung versorgt; auch bestreiten sie, dass ausgerechnet ihre Tiere die Übeltäter sein sollen.

Die Kratzer könnten ja auch von den Krallen anderer Katzen stammen. Und nicht zuletzt: Wer sagt denn, dass die Tiefgarage der Tatort war. Das Amtsgericht Siegburg jedenfalls ist diesen Argumenten gefolgt und hat die Klage wegen mangelnder Beweisführung abgewiesen. Ob der Fall vor dem Bonner Landgericht noch eine Chance hat, das müssen jetzt die Richter der 8. Zivilkammer entscheiden. (AZ: Landgericht Bonn 8 S 185/18)

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