Unternehmer aus Köln klagte Stadt Troisdorf nach Verbot von Feuerwerk verklagt

Bonn/Troisdorf · Ein Fachhändler für Pyrotechnik wollte während seiner Workshops in Troisdorf Feuerwerke abbrennen, der Kreis versagte jedoch die Zustimmung. Jetzt verklagte der Unternehmer aus Köln die Stadt Troisdorf auf Schadenersatz.

Dreimal hatte ein Fachhändler für Feuerwerksartikel, die Pyrotec Cologne GmbH, das Abbrennen von pyrotechnischem Zauber während eines geplanten Workshops angekündigt. Dreimal war der Geschäftsmann im Jahr 2017 mit seiner Ankündigung ins Leere gelaufen: Denn die Seminare, inklusive das Abbrennen des Feuerwerks, waren im März 2017 an der Siegfähre in Troisdorf-Bergheim geplant. Weitere Abbrennplätze sollten die Parkanlage Bergstraße in Bergheim sein, oder im August auch am Burgpark von Haus Broich. In allen drei Fällen hatte der Rhein-Sieg-Kreis, die Untere Landschaftsbehörde, das Abfackeln abgelehnt. Die Plätze befänden sich in Naturschutzgebieten, zwei Mal sollten die Workshops sogar während der Vogelbrutzeit stattfinden.

Kreis untersagt Feuerwerk

Kein Wunder also, dass der Kreis das Feuerwerk untersagte. Aber den Feuerwerkshändler hat das so erbost, dass er vor das Bonner Landgericht zog und die Stadt Troisdorf auf 5439 Euro Schadensersatz verklagte. Dreimal habe die Kommune ihm untersagt, pyrotechnische Seminare durchzuführen, obwohl es nicht in ihrer Kompetenz gestanden habe, das zu verbieten. Damit habe sie ihre Amtspflicht verletzt, so der Kläger. Durch das Verlegen der Seminare oder auch die Vernichtung von Feuerwerksmaterial (weil es nach dem veränderten Sprengstoffgesetz nicht mehr die erforderliche Kennzeichnung gehabt hätte), habe er ordentliche Verluste erlitten.

Tatsächlich hat die Stadt Troisdorf nach der Sprengverordnung keine Genehmigung zu erteilen. Der Kommune muss ein solches Feuerwerksvorhaben lediglich angezeigt werden. Diese Ankündigung leitet sie direkt an den Kreis weiter und fragt, ob es Bedenken gibt. Wenn die Untere Landschaftsbehörde – das Amt für Umwelt und Naturschutz – gravierende Einwände anmeldet, wird das dem Antragsteller unverzüglich mitgeteilt. Entsprechend hält sich die Stadt Troisdorf in diesem Fall auch für den völlig falschen Beklagten: Sie habe die Korrespondenz ausschließlich weitergeleitet, mithin sei sie lediglich der „Überbringer der Botschaften“ gewesen.

Die Bonner Richter haben die Klage jetzt abgewiesen. Die Stadt Troisdorf habe sich korrekt verhalten, heißt es im Urteil. Und nicht nur das: Sie habe zudem den klagenden Feuerwerkshändler nach jeder Ablehnung darauf hingewiesen, dass er sich, falls er sich gegen die Bescheid wehren wolle, beispielsweise durch eine einstweilige Verfügung, nicht an sie, sondern an den Kreis wenden müsse. Aber das habe der Kläger jedes Mal ignoriert, so die Richter. Anstatt sich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu kümmern, habe er lieber einen Rechtsanwalt eingeschaltet und eine unsinnige Klage gezündet.

Aktenzeichen: Landgericht Bonn 1 O 169/18

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