Herbstlaub Stadt Troisdorf weist auf die Reinigungspflicht hin

TROISDORF · Herbstlaub muss schnell von Straßen, Gehwegen und Plätzen beseitigt werden. Darauf und auf die Möglichkeiten, wie das Laub entsorgt werden kann, macht die Stadt Troisdorf aufmerksam.

Lediglich auf unbefestigten Flächen könne das Laub liegen bleiben. Ausnahme: die Blätter der Roßkastanie, weil diese von der Miniermotte befallen sein können. Anlieger müssen den Gehweg vor ihrem Grundstück selbst reinigen, egal, ob die Blätter von eigenen oder von städtischen Bäumen stammen. In Straßen ohne Bürgersteig zählt ein 1,50 Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.

Laut Troisdorfer Straßenreinigungssatzung müssen in "Anliegerstraßen" die Anwohner auch die Fahrbahn reinigen. Das Laub darf im Übrigen nicht vom Gehweg auf die Fahrbahn oder in den Abwasserkanal gekehrt werden. Dadurch würde der Straßenverkehr gefährdet oder die Entwässerung verstopft. Blätter sollten möglichst auf dem Grundstück kompostiert oder in die Biotonnen gegeben werden. Auch können Beistellsäcke aus kompostierbarem Material mit Laub befüllt und zu den braunen gestellt werden.

Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit ist die Kompostieranlage der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG). Laub von städtischen Flächen nimmt montags bis freitags zwischen 8 und 11 Uhr auch der Troisdorfer Bauhof, Bonner Straße 56, an. Zudem bietet die Stadt bis zum 15. Dezember einen Laubabholservice für bestimmte Straßen an.

Säcke dafür gibt es montags bis freitags zwischen 8 und 11 Uhr im Rathaus und beim Bauhof. Private Säcke müssen transparent sein oder die Kennzeichnung "Laub" vorweisen. Hausverwaltungen müssen ihr Laub über die RSAG entsorgen. In diesem Herbst fährt nach einer Satzungsänderung eine Kehrmaschine durch einige laubstarke Straßen, so die Stadt.

Mehr Infos auf www.troisdorf.de

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