Vorfall in Troisdorfer Supermarkt Spezialkräfte bringen Maskenverweigerer in den Gerichtssaal

Update | Bonn · Der Prozess nach einem eskalierten Maskenstreit in einem Troisdorfer Supermarkt hat am Donnerstagmorgen begonnen. Mindestens ein Angeklagter wird der Reichsbürger-Szene zugeordnet. Zwei Angeklagte musste eine Hundertschaft der Polizei holen, weil sie nicht vor Gericht erschienen sind.

  Ein Angeklagter (r) unterhält sich vor Prozessbeginn mit seinem Verteidiger Dietmar Bonn.

 Ein Angeklagter (r) unterhält sich vor Prozessbeginn mit seinem Verteidiger Dietmar Bonn.

Foto: dpa/Marius Becker

Vor dem Bonner Landgericht hat am Donnerstagmorgen unter strikten Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen zwei Männer und eine Frau begonnen, die mit einem gewaltsamen Protest gegen die frisch eingeführte Maskenpflicht in einem Troisdorfer Supermarkt bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatten.

Unter den zahlreich erschienenen Pressevertretern und Zuschauern wartete der 39-jährige Angeklagte vor der Sicherheitsschleuse auf den Einlass in den Gerichtssaal. Auf der Anklagebank blieb er jedoch zunächst alleine: Seine mitangeklagte 31-jährige Schwester und ihr 36-jähriger Lebensgefährte waren nicht vor Gericht erschienen. Der 39-jährige Angeklagte gab auf Nachfrage des Kammervorsitzenden Jens Rausch an, dass seine Schwester vor acht Tagen eine Tochter zur Welt gebracht habe.

Das Nichterscheinen der zwei Angeklagten kam für die Richter der ersten Großen Strafkammer allerdings nicht völlig überraschend: Als Polizeibeamte dem Paar die Ladung am 7. Juni übergeben wollten, verweigerten beide die Annahme. Die Ladung interessiere sie nicht, die Beamten mögen sie in den Briefkasten werfen. Die Kammer unterbrach die Verhandlung daraufhin und ordnete die sofortige Vorführung der beiden an.

Hundertschaft holte die weiteren Angeklagten

Die teilweise der Reichsbürger-Szene nahestehenden Angeklagten sollen im vergangenen Mai in einem Troisdorfer Supermarkt eine Auseinandersetzung provoziert haben, um gegen die frisch eingeführte Maskenpflicht zu demonstrieren. Ein Video des Streits, bei dem zwei Polizeibeamte verletzt worden waren, kursiert seither im Netz. Laut Anklage war der Streit in dem Supermarkt eskaliert, nachdem das Trio der Aufforderung eines Mitarbeiters, doch bitte einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, nicht nachgekommen war.

Nachdem der Marktmitarbeiter die Polizei zu Hilfe gerufen hatte, kam es zu einer Auseinandersetzung mit den Beamten, die bei dem Vorfall verletzt wurden. Einer der beiden musste an der Nase operiert werden und verbrachte drei Tage im Krankenhaus. Beide waren längere Zeit dienstunfähig. Offenbar hatten sich die Angeklagten geweigert, den Beamten ihre Personalien zu nennen und einen Platzverweis ignoriert. Alle drei Angeklagten befanden sich bis zum Verfahrensbeginn auf freiem Fuß, da keine Haftgründe vorlagen.

Mit einem Großaufgebot einer Spezialeinheit gelang es der Polizei am späten Vormittag, die beiden fehlenden Angeklagten in der Troisdorfer Wohnung der Frau zu verhaften und dem Richter vorzuführen. Der Mann, der in Bonn gemeldet ist, lebt offenkundig derzeit bei seiner Lebensgefährtin. Weil die Frau tatsächlich kurz zuvor ihr zweites Kind zur Welt gebracht hatte, musste sie den Gerichtssaal aber erst gar nicht betreten. Nach kurzer Erörterung entschied die Kammer unter Zustimmung von Anklage und Verteidigung das Verfahren gegen sie abzutrennen und für einen späteren Zeitpunkt anzusetzen.

Die ganze Geschichte sei aus dem Ruder gelaufen

Ihr in Handschellen vorgeführter Lebensgefährte nutzte hingegen die geballte Medienpräsenz, um im Gerichtssaal noch vor der Fortsetzung der Verhandlung ein wütendes Statement abzugeben: Er habe in dem Supermarkt nur seine Familie beschützen wollen: „Er hat die Mutter meiner Kinder an den Hals gefasst“, ließ er seine Dolmetscherin hinsichtlich eines der verletzten Beamten übersetzen.

Auch nach Verhandlungsbeginn wurde der Mann nicht ruhiger: Nachdem er sich zunächst geweigert hatte, seine schwarze Maske wieder aufzusetzen und auf der Anklagebank Platz zu nehmen, musste der Vorsitzende Zwangsmaßnahmen anordnen. Seine Maske setzte er daraufhin auf, er wurde an den Händen gefesselt und mithilfe mehrerer Einsatzkräfte auf den Anklagestuhl gebracht. Seinen Pflichtverteidiger lehnte der Angeklagte ab, er wollte sich selber verteidigen. Der 36-jährige Angeklagte bestand außerdem darauf, mit seinem Vornamen angeredet zu werden.

Völlig ruhig wirkte hingegen der Auftritt des zweiten Angeklagten, des 39-Jährigen: Er sei seinerzeit per Sprachnachricht von seiner Schwester gefragt worden, ob er nicht an einer geplanten Demo gegen die Maskenpflicht als Übersetzer mitmachen könne. „Schlimmstenfalls habe ich damit gerechnet, dass zum Schluss unsere Personalien aufgenommen würden“, sagte der 39-Jährige dem Gericht in einer vorbereiteten Erklärung. Die ganze Geschichte sei komplett aus dem Ruder gelaufen, nicht zuletzt, weil die Diskussion auf beiden Seiten immer hitziger geworden sei.

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