Insolvenzverschleppung und Betrug Handwerksmeister aus Troisdorf zu Haftstrafe verurteilt

Bonn/Troisdorf · Ein 42-jähriger Handwerksmeister und Vater aus Troisdorf ist wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs vor dem Bonner Landgericht zu rund vier Jahren Haft verurteilt worden. Den ruinösen Lebensstil musste auch sein Vater ausbaden.

 Ein Familienvater aus Troisdorf muss vier Jahre für Insolvenzverschleppung und Betrug ins Gefängnis. (Symbolbild)

Ein Familienvater aus Troisdorf muss vier Jahre für Insolvenzverschleppung und Betrug ins Gefängnis. (Symbolbild)

Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Das Gefängnis ist die große Katastrophe – und das vorläufige Ende für einen 42-jährigen Handwerksmeister und seine bürgerliche Familie aus Troisdorf, die einst erfolgreich gestartet war. Der gelernte Schornsteinfeger, der sich mit viel Elan selbstständig gemacht hatte, war 2007 mit einem Bauprojekt gescheitert und auf hohen Schulden sitzen geblieben.

Um die Pleite zu korrigieren, kaufte er dann weitere Firmen und versuchte sich auch in anderen Branchen, so im Baugewerbe oder mit einer Kneipe. Aber alles scheiterte. „Alte Löcher wurden mit neuen Löchern gestopft“, hieß es jetzt in der Urteilsbegründung des Bonner Landgerichts. Kammervorsitzenden Frederik Glasner: „Die Geschäfte wurden immer unseriöser, illegaler. Am Ende war es ein Strudel, der sich immer schneller drehte.“

Bewährung für Ehefrau

Wegen Insolvenzverschleppung, Untreue, Bankrott und vielfachen Betrugs hat die 9. Große Strafkammer den 42-jährigen Ehemann und Vater jetzt zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt; seine 41-jährige Ehefrau, die die Insolvenzverschleppung teils auch als „Strohfrau“ (und um „den familiären Ruin zu verhindern“) mitgetragen hatte, kam mit zwei Jahren Haft zur Bewährung davon.

Der Absturz sei programmiert gewesen, weil der Angeklagte – durchaus beliebt, sozial engagiert, in der Heimat tief verwurzelt – viele Jahre die Warnschüsse nicht gehört habe. Denn seit 2008 ist er bereits zehnfach einschlägig vorbestraft; eine achtmonatige Bewährungsstrafe aus dem Jahr 2018 droht zudem, widerrufen zu werden. Die käme noch auf die Haftzeit obendrauf.

In dem verzweifelten Versuch, sich finanziell zu retten, verloren die Angeklagten irgendwann alles Maß und hatten offenbar kein Gefühl mehr für ihr kriminelles Handeln: So zerlegten sie ein florierendes Kaminbauunternehmen, das der Angeklagte – obwohl hoch verschuldet – im Jahr 2017 mit dubiosen Krediten gekauft hatte, innerhalb weniger Monate. Unter anderem, weil sie für ihr Leben, das auch immer großspuriger wurde, die Firmenkonten plünderten. Schließlich auch lebte die Familie mit ihren zwei Kindern in Objekten „die sie sich eigentlich nicht leisten konnten“. Unter anderem „gastierten" sie ein Jahr lang im alten Bahnhofsgebäude in Hennef-Bröl, ohne einen Cent Miete zu zahlen, und baggerten auf dem Gelände noch ein großes Loch für einen Swimmingpool. Der Mietschaden für den Eigentümer: insgesamt 47.000 Euro.

Bitterliches Weinen zum Abschied

Den ruinösen Lebensstil musste auch der Vater des Angeklagten ausbaden, der – weil er seinem Sohn finanziell retten wollte – nicht nur zwei Immobilien versilbert hat, sondern sich auch überreden ließ, zum Schein als Geschäftsführer in den Firmen seines Sohnes aufzutreten. Dafür wurde der 70-jährige Senior in diesem Verfahren zu 5400 Euro Geldstrafe verurteilt.

Am Ende der Urteils dann das blanke Entsetzen: Eine erhoffte Haftverschonung für den 42-Jährigen, der bereits seit März in Untersuchungshaft sitzt, haben die Richter nicht gewährt. „Wir sehen die erhebliche Gefahr, dass Sie weitere Straftaten begehen“, so die deutliche Begründung.

Zum Abschied, bevor die Handschellen wieder klickten, lagen sich die Eheleute in den Armen, hielten sich ganz fest und weinten bitterlich. Einer versuchte, den anderen zu trösten, aber es gab keinen wirklichen Trost. „Trotz des Schlags: Nehmen Sie es als Chance, etwas zu ändern", hatte ihnen der Vorsitzende zuvor noch mitgegeben. Aber dieser Satz verhallte ungehört.

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