Seniorin in Wohnung bestohlen 13-Jährige nach Trickdiebstahl in Troisdorf gefasst

Troisdorf · Eine Frau mittleren Alters und zwei Mädchen sollen am Donnerstagmorgen eine Seniorin in Troisdorf bestohlen haben. Ein Zeuge konnte eines der Mädchen stellen. Die anderen zwei mutmaßlichen Täterinnen konnten fliehen.

 Zwei der drei Täterinnen konnten mit dem Diebesgut flüchten.

Zwei der drei Täterinnen konnten mit dem Diebesgut flüchten.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Ein Handwerker, der im Hausflur eines Mehrfamilienhauses an der Piusstraße in Troisdorf gerade arbeitete, wurde Donnerstagmorgen Zeuge eines Diebstahls. Eine Seniorin rief nach Polizeiangaben gegen 10.20 Uhr laut um Hilfe. Die 86-jährige Bewohnerin der Erdgeschosswohnung schilderte dem Handwerker sichtlich aufgeregt, dass sie soeben bestohlen wurde. Bei den Täterinnen soll es sich um eine Frau mittleren Alters sowie zwei Kinder im Alter von etwa 13 bis 15 Jahren handeln.

Laut Polizei verschafften sich die Täterinnen Zugang durch die wegen Renovierungsarbeiten offenstehende Haustür. Sie klingelten bei der Seniorin und drängten unter einem Vorwand in ihre Wohnung. Danach sollen sie die 86-Jährige durch eine Vielzahl von Handlungen verwirrt haben, etwa durch die Übergabe von Blumen, die Behauptung, Kaffee für die Rentnerin kochen und die Wohnung besichtigen zu wollen. Mit der Bank- und Krankenkassenkarte verließen sie dann die Wohnung der überforderten Frau.

Der 38-jährige Handwerker rannte nach der Schilderung der Rentnerin aus dem Haus. Eine Personengruppe konnte er von dort aus in Richtung Lindenstraße weglaufen sehen. Der 38-Jährige entschied sich für die Verfolgung einer Verdächtigen und konnte das 13-jährige Mädchen nach wenigen Metern stellen und an die alarmierte Polizei übergeben.

Nach Polizeiangaben zeigte das Mädchen, gegen das nun wegen des Verdachts des Diebstahls ermittelt wird, weder Respekt noch Kooperationsbereitschaft. Die Identität der mutmaßlichen Mittäterinnen verriet sie den Beamten nicht. Weil sie nicht strafmündig ist, wurde sie nach der Feststellung ihrer Identität durch einen Anwalt an einen Erziehungsberechtigten übergeben.

(ga)
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