Eskalierter Streit in Troisdorf Maskenverweigerer-Prozess: 33-Jährige bestreitet Provokation

Troisdorf/Bonn · Ein Trio hatte im Mai 2020 mit ihrer Maskenverweigerung in einem Troisdorfer Supermarkt Aufmerksamkeit erregt. Das Bonner Landgericht verurteilte zwei Männer unter anderem wegen Körperverletzung. Nun steht auch eine Frau vor Gericht.

 Zwei Jahre nach dem Auftritt von Maskenverweigerern in einem Supermarkt in Troisdorf begann am Dienstag in  Bonn  ein zweiter Prozess. Jetzt muss sich eine 33-jährige Frau vor Gericht verantworten.

Zwei Jahre nach dem Auftritt von Maskenverweigerern in einem Supermarkt in Troisdorf begann am Dienstag in Bonn ein zweiter Prozess. Jetzt muss sich eine 33-jährige Frau vor Gericht verantworten.

Foto: Peter Kölschbach

Der Fall hatte im Frühjahr 2020 viel Staub aufgewirbelt: Drei mutmaßlich der Reichsbürger-Szene zugehörige Troisdorfer hatten am 9. Mai in einem Supermarkt einen Streit vom Zaun gebrochen, indem sie das Ladenlokal demonstrativ ohne die gerade frisch vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutzmasken betraten. Vor dem Bonner Landgericht waren die beiden beteiligten Männer vor fast genau einem Jahr zu Bewährungsstrafen von 16 beziehungsweise zehn Monaten verurteilt worden.

Die beteiligte Frau musste sich seinerzeit zunächst nicht vor Gericht verantworten, da sie eine Woche vor Verfahrensbeginn eine Tochter zur Welt gebracht hatte. Die Kammer hatte ihren damals 36-jährigen Lebensgefährten und ihren 39-jährigen Halbbruder der vorsätzlichen Körperverletzung, eines tätlichen Angriffs auf, beziehungsweise des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis für schuldig befunden. Der Lebensgefährte hatte sich darüber hinaus der Beleidigung strafbar gemacht und musste als Bewährungsauflage 200 Sozialstunden ableisten.

Seit diesem Dienstag muss sich die mittlerweile 33-jährige zweifache Mutter aber ebenfalls wegen der zwei Jahre zurückliegenden Vorfälle verantworten. Ähnlich wie bereits vor Jahresfrist ihr Lebensgefährte, entschied sie, sich vor Gericht im Beisein ihres Anwalts selbst zu verteidigen. Dass dies möglicherweise nicht die beste Strategie ist, merkte man an ihrer Eingangsfrage, warum denn die Anklage dieselbe sei wie vor zwei Jahren. Nachdem die Vorsitzende Richterin sie belehrt hatte, dass man eine Anklage nicht beliebig ändern dürfe, sagte sie dem Gericht, dass aber „jede zweite oder dritte Zeile“ falsch sei.

Auseinandersetzung mit zwei Polizisten

„Was stimmt denn nicht?“, wollte die Vorsitzende daraufhin von der Frau wissen. „Es war nichts geplant“, erwiderte die Angeklagte mit Blick auf ihre eigene Tatbeteiligung. Warum ihr Partner, der nur schlecht Deutsch spricht, sie dann aber am Vorabend gefragt habe, ob sie für ihn aus dem Russischen übersetzen wolle und wie der von ihr per WhatsApp an den Halbbruder geschickte Satz „Komm mit uns – morgen ziehen wir in den Krieg!“ zu verstehen sei, blieb aber auch nach Rückfragen von Staatsanwältin und Richtern vage. Jedenfalls habe sie sich nicht bereit erklärt, im Falle einer Auseinandersetzung für ihren Partner zu dolmetschen. Und die „Kriegserklärung“ müsse im Kontext der Tatsache betrachtet werden, dass man in ihrem Geburtsland Russland jährlich am 9. Mai des Sieges im Zweiten Weltkrieg gedenke.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Trio zur Last gelegt, mit seiner gemeinsamen Maskenverweigerung den Vorfall ziert zu haben, um anschließend ein selbstgefertigtes Video der Auseinandersetzung ins Netz zu stellen. Nachdem die drei der Aufforderung eines Mitarbeiters, doch bitte einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, nicht nachgekommen waren, kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit zwei herbeigerufenen Polizisten. Einer der Beamten wurde bei dem Vorfall verletzt und musste an der Nase operiert werden, beide waren längere Zeit dienstunfähig. In welcher Form genau die Frau in die körperliche Auseinandersetzung involviert war, muss die Strafkammer nun klären. „Augen zu und mitten rein“ sei sie zwischen ihren Partner und einen der Beamten gegangen, um die Parteien zu trennen. Ein Urteil könnte noch diese Woche gesprochen werden.

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