Anwohner hat Ärger mit der Stadt Parkausweis soll in Troisdorf nicht fürs Wohnmobil gelten

Troisdorf · Klaus Schölzke ist sauer: Die Stadt Troisdorf fordert ihn auf, den Bewohnerparkausweis abzugeben, denn sein Wohnmobil nehme zu viel Platz weg. Das hat das Ordnungsamt allerdings erst jetzt gemerkt. Den Ausweis hat Schölzke schon seit 17 Jahren.

 Seit 17 Jahren hat Klaus Schölzke den Parkausweis. Jetzt soll er ihn zurückgeben.

Seit 17 Jahren hat Klaus Schölzke den Parkausweis. Jetzt soll er ihn zurückgeben.

Foto: Stefan János Wágner

Den aktuell gültigen Anwohnerparkausweis der Stadt Troisdorf hat er erst im Januar bekommen, die Gebühr ist für das ganze Jahr bezahlt. So wie immer in den vergangenen 17 Jahren. Doch plötzlich soll Klaus Schölzke den Ausweis zurückgeben. Die Begründung des Ordnungsamts war im Betreff des Schreibens zu lesen: „Unerlaubte Sondernutzung“. Sein Fahrzeug: ein Wohnmobil. Der Brief kam in der ersten Märzwoche, seitdem kämpft Schölzke um seinen Parkplatz.

Binnen zwei Wochen sollte er den Parkausweis zurückgeben.Die Frist endete am 13. März. Auf mehrere Eingaben hin erhielt er schließlich vom Ordnungsamt eine ausführliche Stellungnahme, die dem General-Anzeiger vorliegt.

Anwalt beruft sich auf Vertrauensschutz

Schölzke: „Seit 17 Jahren wohnen wir in Troisdorf. Jahr für Jahr haben wir die Gebühren für Anwohnerparkausweise bezahlt. Auch im Januar erhielten wir die amtliche Bestätigung, unser Fahrzeug vor dem Haus abstellen zu können.“ Nach 17 Jahren gebe es einen Vertrauensschutz, habe ihm ein Anwalt gesagt.

Anstoß nimmt die Stadt unter anderem daran, dass Schölzke von Zeit zu Zeit ein Stromkabel vom Wohnmobil über den Gehweg zu seinem Haus ausgelegt hatte.

„Grauzonen“ und „parkfremde Tätigkeiten“

Den zuständigen Sachbearbeiter habe er gefragt, wie sich das bei E-Autos und deren Ladekabeln verhalte. „Da befinden wir uns in einer Grauzone“, sei ihm gesagt worden.

Zusätzlich habe die Stadt bemängelt, dass das Wohnmobil auf der Straße „zum Zeitpunkt der Feststellung“ aufgebockt gewesen sei.

Schölzke begründet diese Maßnahme damit, dass dadurch das Regenwasser nicht vom großflächigen Dach zum Bürgersteig hin ablaufen würde. Das will er künftig unterlassen.

In dem amtlichen Schreiben ist vom „Gemeingebrauch“ die Rede: „Indem Sie die Parkfläche nicht zum Parken genutzt haben, sondern auch parkfremde Tätigkeiten durchgeführt haben, haben Sie die Straße über den Gemeingebrauch hinaus genutzt“, heißt es da.

Hauptausschuss soll sich mit dem Thema befassen

Schölzke fühlt sich gegängelt. In den zurückliegenden drei Jahren seien er und seine Frau mit dem 6,98 Meter langen Mobil 60 000 Kilometer gefahren. Sie seien viel unterwegs, auch auf Flohmärkten. „Soll ich jetzt ein drittes Fahrzeug anschaffen, vielleicht einen Sprinter mit Pkw-Zulassung?“, fragt sich Schölzke.

In Briefen an den Bürgermeister, das Ordnungsamt und sogar an die Bezirksregierung stellte Schölzke seine Sicht auf die Dinge dar. Vom Bürgermeisterbüro kam zwei Tage vor Ablauf der gesetzten Frist der Hinweis, sein Fall stehe am 21. April auf der Tagesordnung des Stadtrates. Aufgrund der Corona-Pandemie wird er nun im Haupt- und Finanzausschuss behandelt, der am gleichen Tag statt des Rates tagt und entscheidet.

Das Ordnungsamt versuche mit einer, wie Schölzke sagt, hanebüchenen Begründung, seine Stellfläche freizubekommen. „Hier stand letztes Jahr ein Fahrzeug ohne Tüv fast zwölf Monate lang. Die Stadt hatte sogar schon aufgegeben, Knollen dranzumachen.“ Warum die im Januar für ein ganzes Jahr erteilte Genehmigung nun vorzeitig eingezogen werden soll, will Schölzke auch rechtlich prüfen lassen.

In einem zweiten Schreiben des Ordnungsamtes heißt es, nur als Pkw zugelassene Fahrzeuge hätten Anspruch auf einen Anwohnerparkplatz. „Sie erfüllen diese Voraussetzungen nicht, da es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein Wohnmobil handelt“. „Troisdorf hat keine Satzung diesbezüglich“, weiß Schölzke von einem Mitglied des Verkehrsausschusses. Und: Ein Nachbar mit Wohnmobil sei nicht angeschrieben worden.

Die Stadt Troisdorf in ihrem Schreiben weiter: „Für Ihr Wohnmobil benötigen Sie mehr Platz als ein regulärer Personenkraftwagen. Aufgrund des stetig steigenden Parkraumbedarfs, insbesondere im innerstädtischen Bereich, ist es erforderlich die Bewohnerparkausweise nach engen und sachgerechten Kriterien zu erteilen.

Die Parkraumnot erschwert die Lebensumstände der Wohnbevölkerung, die über keine privaten Abstellflächen verfügt, in besonderem Maße.“ Die Stadt habe festgelegt, Bewohnerparkausweise nur für Pkw auszugeben. Da Wohnmobile mehr Platz wegnähmen als normale Autos, würden diese „bei der Berechtigung auf einen Bewohnerparkausweis nicht als herkömmlicher Personenkraftwagen bewertet“.

Bei der erstmaligen Erteilung vor 17 Jahren habe das Bürgeramt bei der Ausstellung des ersten Bewohnerparkausweises überlesen, dass es sich bei Schölzkes Fahrzeug um ein Wohnmobil handelt, heißt es in der städtischen Stellungnahme weiter.

„Aufgrund dessen wurde Ihnen fälschlicherweise ein Bewohnerausweis ausgestellt und dieser ohne weitere Prüfung verlängert.“

Seinen Anwohnerparkausweis hat Klaus Schölzke bislang nicht zurückgegeben. Er ist sauer: „Hätten wir das alles vorher gewusst, hätten wir hier niemals dieses Haus gekauft.“

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