Zu sechs Jahren Haft verurteilt Mann aus Troisdorf gesteht Vergewaltigung seiner schlafenden Frau

Bonn/Troisdorf · Ein 49-jähriger Troisdorfer hatte seine Frau im Schlaf vergewaltigt, dabei gefilmt und die Aufnahmen ins Internet gestellt. Nun legte er ein Geständnis ab. Das Landgericht Bonn verurteilte ihn zu sechs Jahren Haft.

 Das Landgericht Bonn hat einen 49-Jährigen aus Troisdorf wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe verurteilt.

Das Landgericht Bonn hat einen 49-Jährigen aus Troisdorf wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe verurteilt.

Foto: Peter Kölschbach

Im aufsehenerregenden Fall eines Mannes, der seine eigene Ehefrau mehrfach vergewaltigt, die Taten gefilmt und die Bilder anschließend ins Netz gestellt hatte, hat das Bonner Landgericht am Dienstagmittag das Urteil verkündet: Der Troisdorfer muss für sechs Jahre in Haft. Er gestand die Taten. Die 4. Große Strafkammer verurteilte den 49-Jährigen wegen Vergewaltigung in sechs und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in fünf Fällen. Mit seinem Urteil blieb das Gericht deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten neun Jahren Haft.

Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt; zur Urteilsverkündung nach nur zwei Verhandlungstagen waren Zuschauer und Medien wieder zugelassen. Er wolle sich dennoch kurzfassen, so der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff. Nicht zuletzt, um das Opfer zu schützen, sei er gehalten, das Geschehen in äußerst schonender Weise vorzutragen. Es sei nicht schlüssig, nach einem nicht öffentlichen Verfahren Details offenzulegen, die nicht für das Verständnis des Falles notwendig seien.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Die Kammer befand den Mann für schuldig, seine damalige Ehefrau – das Paar, das vier gemeinsame Kinder hat, ist mittlerweile geschieden – in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt sechsmal vergewaltigt zu haben. Die Taten ereigneten sich, während die Frau tief und fest schlief. Sie nahm regelmäßig abends ein starkes Schlafmittel ein. Die letzten fünf Taten hat der Verurteilte gefilmt und die Bilder anschließend auf eine Porno-Plattform im Internet hochgeladen, wo sie für jeden Internetnutzer frei verfügbar waren.

Seine Kammer sei dafür bekannt, dass sie zwar ihrem Entsetzen über gewisse Taten regelmäßig Ausdruck verleihe, aber dabei immer sachlich bleibe: Und so müsse eben auch erwähnt werden, dass der Verurteilte wenigstens im Gerichtsverfahren den Anstand bewiesen habe, mit einem kompletten Geständnis seiner ehemaligen Frau eine Aussage zu ersparen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann befindet sich derzeit auf freiem Fuß, da das Gericht keine Fluchtgefahr sieht.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Der General-Anzeiger arbeitet dazu mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Wie die repräsentativen Umfragen funktionieren und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort