Ermittlungsakten blieben in der Kanzlei liegen Troisdorfer Rechtsanwalt steht vor Gericht

Siegburg/Troisdorf · Ein 43-jähriger Rechtsanwalt aus Troisdorf soll wiederholt Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft, die ihm als Verteidiger zur Akteneinsicht übersandt worden waren, nicht mehr zurückgesandt haben.

 Symbolbild: Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft blieben in einer Troisdorfer Kanzlei liegen. Jetzt steht der Anwalt vor Gericht.

Symbolbild: Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft blieben in einer Troisdorfer Kanzlei liegen. Jetzt steht der Anwalt vor Gericht.

Foto: picture alliance / dpa/Boris Roessler

Mit der Einstellung des Verfahrens endete der Prozess gegen einen Rechtsanwalt aus Troisdorf vor dem Siegburger Amtsgericht, der mittlerweile seine Zulassung verloren und auch nicht dagegen geklagt hat. Der 43-Jährige musste sich zum wiederholten Mal wegen mehrfachen Verwahrungsbruchs verantworten. Verwahrungsbruch ist ein Straftatbestand des Strafrechts. Wer „bewegliche Sachen“ wie Schriftstücke oder Beweismittel, die sich in dienstlicher oder amtlicher Verwahrung befinden, „zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder der dienstlichen Verfügung entzieht“ macht sich laut Strafgesetzbuch strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. In diesem Fall ging es um Ermittlungsakten.