Verhandlung vor dem Amtsgericht Siegburg Troisdorfer schießt 11-jähriges Mädchen mit Luftgewehr an und erhält Bewährungsstrafe

Troisdorf/Siegburg · Ein 44-jähriger Troisdorfer musste sich vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten, da er ein 11-jähriges Mädchen mit einem Luftgewehr angeschossen hatte. Der Schichtarbeiter hatte sich über Lärm vor seinem Fenster geärgert.

 Ein 44-Jähriger stand am Mittwoch wegen Körperverletzung vor Richterin Kristin Stilz. (Symbolbild)

Ein 44-Jähriger stand am Mittwoch wegen Körperverletzung vor Richterin Kristin Stilz. (Symbolbild)

Foto: dpa

Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1200 Euro Bußgeld verhängte Richterin Kristin Stilz am Mittwoch im Amtsgericht. Ein 44-Jähriger erhielt die Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Troisdorfer hatte im Februar 2021 vom Balkon seiner Wohnung mit dem Luftgewehr geschossen und dabei ein elfjähriges Mädchen am Oberschenkel getroffen. Obwohl er sich laut eigener Bekundung für die Tat schämt und diese sehr bereut, folgte die Richterin in ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Wie der Anwalt des Angeklagten berichtete, sei sein Mandat bei der Tat völlig übermüdet und angetrunken gewesen. „Der Angeklagte wohnt in einer Gegend, in der es schon mal etwas lauter ist“, so der Verteidiger. An diesem Nachmittag habe der Troisdorfer sich hinlegen wollen, sei aber durch lautes Geschrei immer wieder gestört worden. Nachdem der Schichtarbeiter mehrmals vom Balkon gerufen habe, es solle leiser werden, sei er beleidigt und ausgelacht worden. Das führte nach Angaben des Verteidigers zu der Kurzschlusshandlung, in deren Verlauf der Angeklagte sein Luftgewehr holte und schoss.

Zahlungen an das Frauenzentrum

Das Mädchen wurde am Oberschenkel getroffen, erlitt allerdings nur einen blauen Fleck, wie die Staatsanwältin angab. Trotzdem sei ein solches Verhalten nicht zu tolerieren. "Es hätte etwas Schlimmeres passieren können. Mit Alkohol im Kopf trifft man auch schonmal daneben“, sagte sie und erklärte damit, warum sie mehr als die Mindeststrafe von sechs Monaten forderte.

Der Angeklagte sei zudem einschlägig vorbestraft. Derzeit zahle er noch eine Geldbuße ab, die er für eine vorsätzliche Körperverletzung im Oktober 2021 erhalten hatte. Zugute kam ihm, dass er sich geständig zeigte und dem Mädchen ein Erscheinen vor Gericht erspart hatte. Da ihm die Wohnung nach dem Vorfall gekündigt worden war, werde er in Kürze aus dem schwierigen Umfeld wegziehen. Dies führe zu einer besseren Sozialprognose. Die Geldbuße soll in Raten von hundert Euro an das Troisdorfer Frauenzentrum gezahlt werden, die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.

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