Kindesmissbrauch Verurteilter Sexualstraftäter aus Troisdorf bekommt geringere Strafe
Troisdorf/Bonn · Das Landgericht Bonn hatte 2020 einen Mann aus Troisdorf wegen schweren Kindesmissbrauchs zu neuneinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Mann ging in Revision. Jetzt wurde eine neue Strafe verhängt.
Zu einer Haftstrafe von neuneinhalb Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung wegen schweren Kindesmissbrauchs in 36 Fällen hatte das Bonner Landgericht am 2. September 2020 einen damals 39-jährigen Troisdorfer verurteilt. Mit ihrem Urteil war die 2. Große Strafkammer deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Gegen diese Entscheidung hatte der Verurteilte Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt und die Karlsruher Richter hoben das erstinstanzliche Urteil daraufhin bezüglich der Strafzumessung auf. Die Richter der ersten Instanz hatten bei der Höhe der ausgeurteilten Strafe die verhängte Sicherungsverwahrung nicht ausreichend berücksichtigt. So musste die 8. Große Strafkammer in der Revision nun erneut über die Höhe der Strafe entscheiden. Dass der Mann die Taten begangen hatte, stand außer Frage. In zweiter Instanz wurde der Mann nun zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt, die anschließende Sicherungsverwahrung bestätigten die Richter.
Das knapp zwei Jahre alte Urteil war unmissverständlich und hielt in dieser Hinsicht auch der Revision Stand: Es bestehe kein Zweifel, dass der Verurteilte ein „brandgefährlicher Sexualstraftäter“ sei, hatte der Vorsitzende Richter seinerzeit bei der Urteilsbegründung gesagt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten plädiert; eine anschließende Sicherungsverwahrung sollte aber nur vorbehalten sein. Der Angeklagte hatte die Taten direkt zu Beginn der ersten Verhandlung vor zwei Jahren eingeräumt. Das Opfer musste daher nicht gehört werden. Ohne das Geständnis wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen, hatte der Richter 2020 festgestellt.
Der Angeklagte ist „weiterhin gefährlich“
Mit den Worten „Hallo, vielleicht erinnerst du dich ja noch an mich?“ hatte sich der Verurteilte zum Jahreswechsel 2017/2018 über einen Chat bei einem alten Jugendfreund gemeldet. Nach dem Wiederaufleben der Freundschaft kümmerte sich der 41-Jährige in den folgenden anderthalb Jahren regelmäßig an den Wochenenden um den heute 14-jährigen Sohn des alleinlebenden Vaters. Die Übergriffe fanden dann sowohl in Wuppertal statt, wo der Verurteilte im Zimmer des Vaters schlief, als auch in der Troisdorfer Wohnung des 41-Jährigen. Auch in der Revisionsverhandlung war erneut ein Gutachter gehört worden; der Sachverständige gab an, dass der Angeklagte nicht therapiert und weiterhin gefährlich sei.
Die Taten waren übrigens nicht die ersten, die dem Mann nachgewiesen wurden: Der Troisdorfer ist nämlich einschlägig vorbestraft und hatte über viele Jahre bereits den Sohn seiner Ex-Frau missbraucht. Dafür war er im August 2011 vom Landgericht Freiburg zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden, die er erst kurz vor Beginn der zweiten Tatserie komplett abgesessen hatte. Dennoch hat der Verurteilte auch gegen das neue Urteil wieder Revision beantragt. Obwohl er die Taten selbst einräumt, habe er den Kontakt zu seinem Jugendfreund nicht gesucht, um sich an dessen Sohn zu vergehen.