Landgericht Bonn Vier Jahre Haft für Handel mit unversteuerten Zigaretten

Troisdorf/Bonn · Zu vier Jahren Haft verurteilte das Landgericht Bonn einen 47-Jährigen aus Troisdorf wegen illegalen Zigarettenhandels. Der Mann war bereits einschlägig vorbestraft.

Wegen illegalen Zigarettenhandels verurteilte das Landgericht Bonn einen Mann aus Troisdorf. (Symbolbild)

Wegen illegalen Zigarettenhandels verurteilte das Landgericht Bonn einen Mann aus Troisdorf. (Symbolbild)

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Bonner Landgericht verurteilte am Freitag einen Zigarettenhändler aus Troisdorf wegen Steuerhehlerei in drei Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 47-Jährige mindestens 605 sogenannte Mastercases mit jeweils 50 Stangen unversteuerter Zigaretten gehandelt hat. Außerdem ordnete die 14. Große Strafkammer die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 514.250 Euro an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten gefordert, ging aber von der ungefähr doppelten Menge illegal gehandelter Zigaretten aus. Die Richter berücksichtigten in ihrer Entscheidung aber die Möglichkeit, dass der Verurteilte gemeinsam mit einem Komplizen handelte.

Ursprünglich waren sogar elf Fälle zwischen dem 16. Juli 2020 und dem 2. Mai 2021 angeklagt. In Hinblick auf die geringe zu erwartende Erhöhung der Strafe durch die weiteren Taten habe man sich aber entschlossen die übrigen acht Fälle einzustellen, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. „Sie fallen einfach nicht ins Gewicht“, so der Richter. Dennoch sei man überzeugt, dass der Angeklagte auch die eingestellten Steuerhehlereien begangen habe.

Straftaten während der Bewährung

Der Verurteilte ist einschlägig vorbestraft. Außerdem ist er gleich zweifacher Bewährungsversager. Am 16. August 2019 war der Mann bereits zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe wegen desselben Straftatbestands verurteilt worden. Während er gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt hatte, beging er die Straftaten, für die er nun verurteilt wurde. Der Angeklagte bestritt die Taten und gab an, nur Hilfstätigkeiten ausgeübt zu haben. Das fand das Gericht wenig überzeugend. Es ordnete den Verurteilten in die mittlere Distributionsebene ein.

Ins Fadenkreuz der Fahnder geriet der Troisdorfer bei Ermittlungen gegen fünf mögliche Mittäter: Bei den Männern sichergestellte Mobiltelefone wiesen den Beamten den Weg zu dem 47-Jährigen. Im Verfahren belasteten mehrere mutmaßliche Komplizen ihn schwer. Der aufgelaufene Steuerschaden summiert sich auf insgesamt eine knappe Million Euro, von denen die Strafkammer die Hälfte dem nun Verurteilten zuordnete.

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