Urteil im Sugardaddy-Prozess Viereinhalb Jahre wegen Zwangsprostitution für Troisdorfer

Bonn/Troisdorf · Ein 28-jähriger Troisdorfer wurde wegen Zwangsprostitution verurteilt. Er wurde durch den sogenannten Sugardaddy-Prozess bekannt. In der Gesamtfreiheitsstrafe ist eine größtenteils bereits verbüßte dreijährige Haftstrafe enthalten.

 Das Bonner Landgericht.

Das Bonner Landgericht.

Foto: dpa/Daniel Naupold

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