Landgericht Bonn Wahnhafte Störung: Gericht weist Familienvater in die Psychiatrie ein
Troisdorf/Bonn · Das Landgericht Bonn hat angeordnet, einen 47-jährigen Mann aus Troisdorf in die Psychiatrie einzuweisen. Der Mann hatte entfernte Verwandte mit einem Baseballschläger überfallen, weil er sich verfolgt fühlte.
„Bis zum Alter von 42 Jahren war er ein völlig unauffälliger Familienvater, der seinem Beruf nachging und sich liebevoll um seine beiden Töchter kümmerte“, stellte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung heraus. Nun hat die 3. Große Strafkammer am Bonner Landgericht die dauerhafte Unterbringung des mittlerweile 47-jährigen Familienvaters aus Troisdorf in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der vor Gericht durchaus unauffällig und nicht unsympathisch wirkende Angeklagte beging zwischen dem 15. Mai und dem 12. Juni dieses Jahres mehrere Straftaten, für die er mangels Schuldfähigkeit freigesprochen wurde. Stattdessen ordnete das Gericht die psychiatrische Einweisung an, nachdem ein Sachverständiger dargelegt hatte, dass bei dem Mann eine anhaltende wahnhafte Störung mit Verfolgungsideen diagnostiziert wurde.
Erste Anzeichen für die Erkrankung zeigten sich auf einer Familienfeier im Jahr 2016: Damals ließ er seine Frau erstmals wissen, dass er sich von allen beobachtet fühle. Seit 2017 richtete sich das Verhalten des 47-Jährigen dann zunehmend gegen den Mann einer entfernten Cousine, der am 12. Juni dieses Jahres dann zum Opfer eines Gewaltausbruchs wurde. Auf Videoaufnahmen einer Überwachungskamera und eines Handys konnte das Gericht dramatische Szenen verfolgen: Zu sehen ist, wie der nun Eingewiesene mit einem Baseballschläger immer wieder auf die beiden vor dem Wohnhaus der Familie geparkten Autos einschlägt. Auch der Hausherr selber wird zum Opfer der Schläge, als er von einem Spaziergang mit seinem Hund nach Hause zurückkehrt. Zuvor klingelte der Angreifer zunächst an der Tür der Familie und versetzte die zwölfjährige Tochter in Aufregung.
Krankheit zerriss Familie
Erst als die Ehefrau des Opfers von Nachbarn benachrichtigt mit dem Fahrrad nach Hause zurückkommt, gelingt es ihr den Wüterich zum Rückzug zu bewegen. Im Zeugenstand beschrieb sie das enge Verhältnis, das der Angeklagte und dessen Familie früher zu ihrer Familie gepflegt hatten. „Er war mein Lieblingscousin“, sagte sie emotional sichtlich bewegt. Auch habe man gegenseitig die Patenschaft der Kinder übernommen. Die Krankheit hat auch die Familie des Angeklagten zerrissen; anfangs versuchte seine Frau noch, ihn zu einer erfolgversprechenden Therapie zu überreden, die dann aber mangels Krankheitseinsicht eingestellt wurde. Bis zu seiner Verhaftung lebte der Mann dann getrennt von Frau und Töchtern.
Der abendliche Überfall war aber nur der dramatischste Teil einer Serie von Gewalttaten: Am 15. Mai geriet er offenbar über die Tatsache, dass seine EC-Karte weder in einem Taxi noch in einem dann angesteuerten Geldautomaten funktionierte, derart in Rage, dass er unbeteiligte Zeugen angriff und verletzte. Und in der Nacht vom 21. auf den 22. Mai richtete sich ein weiterer Gewaltausbruch nach der Rückkehr von einer Hochzeitsfeier in einem zunächst gemeinsam genutzten Großraumtaxi sogar gegen seine eigene, neun Jahre jüngere Schwester.