Verwertungsdienste und Schrotthändler im Fokus Zoll kontrollierte Betriebe im Rhein-Sieg-Kreis

Update | Rhein-Sieg-Kreis/Bonn · Der Zoll führte am Dienstag eine bundesweite Kontrollaktion in Sachen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Verstöße gegen den Mindestlohn durch. Im Rhein-Sieg-Kreis wurden speziell Verwertungsdienste und Schrotthändler überprüft.

 Der Zoll kontrolliert Betriebe der Abfallwirtschaft im Rhein-Sieg-Kreis

Der Zoll kontrolliert Betriebe der Abfallwirtschaft im Rhein-Sieg-Kreis

Foto: Axel Vogel/AXEL VOGEL

Im Zuge einer bundesweiten Kontrollaktion in Sachen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Verstöße gegen den Mindestlohn waren am Dienstag erneut Beamte des Kölner Zolls im Rhein-Sieg-Kreis tätig. Laut Jens Ahland, Sprecher des Kölner Zolls, war seine Behörde mit insgesamt 35 Kollegen im Einsatz, davon 15 zwischen Bornheim und Hennef.

Im Fokus der Kontrollaktion standen dieses Mal Unternehmen der Abfallwirtschaft wie Verwertungs- und Containerdienste, aber auch Schrotthändler. Zwei Betriebe wurden kontrolliert, dabei in einem Unternehmen auch zahlreiche Subunternehmer. „Es wurden keine gravierende Verstöße festgestellt“, sagte Ahland als erstes Zwischenfazit am Nachmittag. Die Aktion sei allerdings noch nicht abgeschlossen, zahlreiche Angaben müssten noch überprüft werden.

Warum überprüfte man dieses Mal  Unternehmen der Abfallwirtschaft? „In der Branche haben wir häufiger Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufgedeckt“, sagte Ahland.

In der Vergangenheit hatte der Kölner Zoll bereits Betriebe verschiedener Branchen in der Bonner Region kontrolliert: Beispielsweise Nagelstudios, Bauunternehmen und gastronomische Betriebe.

Nach Worten des Zollsprechers unterschied sich der Einsatz am Dienstag von den bisherigen allerdings in einem wichtigen Punkt: „Durch eine besondere Tarifvereinbarung gelten höhere Mindestlöhne als in den anderen Branchen.“ Konkret sei seit diesem Januar ein Mindestlohn von zehn Euro gültig und seit Oktober sogar von 10,25 Euro.

Zur Auswahl der Firmen sagt Ahland: „Das sind sogenannte verdachtsunabhängige Kontrollen.“  Für die Ermittler müssen nicht unbedingt immer konkrete Hinweise auf Verstöße vorliegen.

Auf dem Gelände befragten die Einsatzkräfte zunächst die angetroffenenen Mitarbeiter zu ihrer Identität und dem Beschäftigungsverhältnis.  In der Folge überprüfe der Zoll die Angaben in Zusammenarbeit mit der betreffenden Firma, so Sprecher Ahland.

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