Rechtsstreit wegen Kerosinsee Unternehmer unterliegt gegen Shell

WESSELING/KÖLN · Das Oberlandesgericht Köln weist Berufung im Verfahren um 900.000 Euro Schadenersatz zurück. Ein Wesselinger Unternehmer hatte den Konzern verklagt, da er den Wert seines Grundstücks durch einen unterirdischen Kerosinsee als gemindert beurteilte.

Im Fall des Wesselinger Unternehmers Rolf Mauss gegen den Shell-Konzern hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln die Berufung des Klägers gegen die Abweisung seiner Klage auf Schadenersatz zurückgewiesen. Ein entsprechendes Urteil hat der 12. Zivilsenat des OLG am Montag verkündet.

Wie berichtet, hatte Mauss Shell aufgrund des Kerosinsees, der sich unter seinem Grundstück im Gewerbegebiet Rheinbogen befindet, auf rund 900.000 Euro zum Ersatz eines sogenannten merkantilen Minderwerts verklagt. Seiner Ansicht nach hat sein Grundstück durch das Anfang 2012 ausgelaufene Kerosin - es handelt sich um eine Million Liter - an Wert verloren. Im Herbst hatte das Landgericht Köln die Klage abgewiesen. Die Begründung damals: Eine konkrete Beeinträchtigung sei derzeit nicht feststellbar. Mauss' Rechtsanwalt Thomas Lehmann hatte daraufhin Berufung eingelegt.

Dass diese nun vom OLG zurückgewiesen wurde, begründeten die Richter unter anderem folgendermaßen: Zwar sei klar, dass der Kerosinsee Shell zum Schadenersatz verpflichte. In diesem Verfahren sei es dem Kläger aber ausschließlich um einen merkantilen Minderwert gegangen. Ein solcher Schaden bestehe laut Gericht darin, dass "auch nach vollständiger Sanierung der beschädigten Sache ein Minderwert" verbleibe.

Deshalb sei er auch erst nach Abschluss der Sanierungsarbeiten durch Shell feststellbar. Darüber hinaus werde das Grundstück "nach wie vor uneingeschränkt gewerblich genutzt", so das Gericht weiter. Bereits in der Verhandlung vor dem OLG Ende Mai hatte der Senat anklingen lassen, dass die Berufung wohl keinen Erfolg haben werde. Zudem ließen die Richter jetzt keine Revision zu. Die Sache habe keine grundsätzliche Bedeutung, begründeten sie.

"Mit diesem Urteil mussten wir rechnen", sagte Rechtsanwalt Lehmann nach der Verkündung. Allerdings sei die Ansicht nicht vollziehbar, dass ein merkantiler Minderwert nicht durchsetzbar sei, solange der Beklagte sage, dass man saniere. Lehmann: "Die Sanierung wird auch in zehn Jahren nicht abgeschlossen sein." Man werde wohl eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen: "Ich rechne mit einem weiteren Jahr Verfahrensdauer."

Shell-Sprecher Constantin Graf von Hoensbroech wollte das Urteil nicht kommentieren. "Wir nehmen zur Kenntnis, dass das Gericht in unserem Sinne entschieden hat." Zugleich betonte er, dass Shell für alle nachweislich durch das Kerosin entstandenen Schäden aufkomme.

Aktenzeichen: 12 U 44/13 - OLG Köln

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