Urteil am Amtsgericht Siegburg Wilde Verfolgungsfahrt mit der Polizei

Troisdorf/Siegburg · Eine Verfolgungsjagd mit der Polizei führte einen 24-jährigen Mann nun ins Gefängnis. Zwei Jahre und vier Monate ohne Bewährung lautete das Urteil am Amtsgericht Siegburg unter anderem für vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs.

 Wegen einer halbstündigen Verfolgungsjagd mit der Polizei stand ein 24-Jähriger vor Gericht. (Symbolfoto)

Wegen einer halbstündigen Verfolgungsjagd mit der Polizei stand ein 24-Jähriger vor Gericht. (Symbolfoto)

Foto: Benjamin Westhoff

„Der Angeklagte hat billigend in Kauf genommen, dass Personen zu Schaden kommen“, war die Begründung für das harte Urteil, das Richter Hauke Rudat am Monatg gegen einen 24-Jährigen fällte. Wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs wurde er zu zwei Jahren und vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Außerdem darf er in den nächsten fünf Jahren keinen Führerschein machen. „Es war pures Glück, dass nichts passiert ist. Einen Führerschein brauchen solche Leute meiner Meinung nach nicht, so Rudat mit Blick auf die Verfolgungsjagd, die sich der Angeklagte am 17. November 2020 mit der Polizei geliefert hatte.

Die Polizei wollte den Polo eines seiner beiden Beifahrer auf dem HIT-Parkplatz in Sieglar nur einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterziehen. Doch als der Angeklagte die Polizeibeamten bemerkte, gab er Gas und raste davon. Das mit vier Polizeibeamten besetzte Polizeifahrzeug nahm die Verfolgung auf. Es ging durch mehrere Ortsdurchfahrten, über Landstraßen und Feldwege und den Siegdeich bis in die Siegaue. Selbst auf Trampelpfaden entlang des Sieglarer Sees raste der Polo, der gestohlene Kennzeichen hatte. Einmal jagte er filmreif quer über ein Weizenfeld, um einem entgegen kommenden Polizeifahrzeug auszuweichen, wie auf einem Polizei-Video zu sehen war. Insgesamt erstreckte sich die Verfolgungsjagd über eine knappe halbe Stunde durch mehrere Stadtteile von Troisdorf und Niederkassel mit Geschwindigkeiten zwischen 40 und 120 Stundenkilometern.

Von Polizeihubschrauber gestellt

Weder Tempo-30-Zonen noch entgegenkommende Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer, am Weg liegende Kindergärten und das Sieglarer Gymnasium konnten den Angeklagten und seine beiden Mitfahrer stoppen. Die Fahrt endete in einer Sackgasse in der Siegaue, nachdem die Flüchtenden die Polizei abgehängt hatten. Die drei Männer versuchten zu Fuß durch das Wasser zu entkommen, wurden aber von einem Polizeihubschrauber gestellt.

Für den inzwischen arbeitslosen Hilfsarbeiter war dies nicht die erste Verfolgungsfahrt. Schon als 16-Jähriger war er mit einem Fahrzeug vor der Polizei geflüchtet, da er keine Fahrerlaubnis hatte. Später hatte er einige theoretische Fahrstunden absolviert, konnte aber wegen erneuter Fahrten ohne Fahrerlaubnis den Führerschein nicht abschließen. Auch zum Tatzeitpunkt war er angeklagt gewesen. „Er hat die Tat begangen, obwohl er schon einen Termin beim Amtsgericht Siegburg hatte. Da muss man sich schon die Frage stellen, ist das, was wir an Sanktionen vorgenommen haben, jemals im Kopf des Angeklagten angekommen“, fragte der Richter.

Am schwersten wog laut Gericht jedoch die Tatsache, dass bei der Verfolgungsfahrt mit dem Fahrzeug seines vorbestraften Freundes beinahe ein Fußgänger, ein Dreirad- und ein Radfahrer zu Schaden gekommen wären. Insgesamt entstand an den Polizeifahrzeugen ein Sachschaden in Höhe von 40.000 Euro. Auf weitere 2500 Euro bezifferte der Landwirt den Schaden an seinem zerstörten Weizenfeld. Eine Pferdehalterin machte die Verfolgungsfahrt für den Ausbruch und die Flucht ihrer Tiere verantwortlich. Dieser Schaden wurde auf 2700 Euro beziffert.