Staatsanwalt ermittelt nach Unfall am Nürburgring

Explosion an Achterbahn Ring-Racer

Nürburg. (GS) Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach dem Unfall mit der Achterbahn Ring-Racer am Nürburgring vom 3. September die Ermittlungen aufgenommen. In Betracht kommt der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Hund am Freitag mit.

Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass mehrere Personen, die zum Zeitpunkt des Schadensereignisses - das als Explosion beschrieben wird - in der Nähe der Achterbahn gearbeitet hätten, trotz Absperrungen und anderer Schutzmaßnahmen durch den Schall verletzt worden sein könnten.

Beschrieben würden Kopf- und Ohrenschmerzen sowie Gleichgewichtsstörungen bei mehreren Personen. Strafanträge lägen noch nicht vor. Ob ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehe, werde geprüft. Zurzeit laufen laut Hund polizeiliche Ermittlungen, insbesondere die Vernehmung der als Verletzte in Betracht kommenden Personen.

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