Staatsanwalt fordert zwölf Jahre Haft für 48-jährigen Bornheimer
Plädoyers im Prozess um Tötungsdelikt
Bornheim/Bonn. Für zwölf Jahre soll ein 48-Jähriger aus Bornheim nach dem Willen des Staatsanwalts ins Gefängnis. Der Ankläger forderte gestern vor der Schwurgerichtskammer am Bonner Landgericht, den Familienvater wegen Totschlags zu verurteilen.
Am 14. März dieses Jahres soll der Angeklagte seine 37 Jahre alte Frau in der gemeinsamen Wohnung mit insgesamt 17 Messerstichen getötet haben. Der zwölfjährige Sohn bekam im Nebenzimmer alles mit. In Todesangst rief er die Polizei an, hatte selber Angst, dass der Vater auch ihn umbringt (der General-Anzeiger berichtete).
Die herbeieilenden Beamten konnten nicht mehr verhindern, dass der Mann seine Frau erstach. Hintergrund der Tat ist offenbar, dass sich die 37-Jährige von ihrem Mann trennen wollte, nachdem sie glaubte, per Internet einen neuen Partner gefunden zu haben. Dabei ahnte das Opfer bis zuletzt nicht, dass sich hinter dem männlichen Aliasnamen im Netz in Wahrheit eine Frau verbarg.
Die Verteidiger gehen in Bezug auf den Angeklagten von einer verminderten Schuldfähigkeit ihres Mandanten und einem minder schweren Fall aus, da er zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war. Von der Verteidigerin wurden sieben Jahre Haft als ausreichend angesehen, ihr Kollege stellte keinen konkreten Antrag. Das abschließende Urteil soll in der kommenden Woche verkündet werden.