Prozess vor Rheinbacher Amtsgericht Streit um den Musikgeschmack artet aus
RHEINBACH · Wegen vorsätzlicher Körperverletzung musste sich jetzt ein 29-jähriger Bonner vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Richter verhängte eine Geldstrafe.
Ihm war vorgeworfen worden, am 2. März einem 26-jährigen Mitgefangenen aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rheinbach eine Ohrfeige verpasst und im Laufe der sich daraus entwickelnden tätlichen Auseinandersetzung mit zwei weiteren Häftlingen nach einem von ihnen getreten zu haben, als der Mann schon am Boden lag. Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro.
Der 29-Jährige hatte die Ohrfeige gleich zu Beginn der Verhandlung gestanden. Mehr habe er aber nicht gemacht. Es sei im Gegenteil eher so gewesen, dass der 26-Jährige ihn, wie schon seit Wochen, gezielt provoziert habe.
Der Vorfall spielte sich im Pausenraum einer Firma für Haushaltsgeräte in Meckenheim ab, wo die als zuverlässig eingestuften Häftlinge der JVA am Fließband gemeinsam Staubsauger montierten. Der 26-Jährige hatte sich über den Lieblingsrapper des Angeklagten lustig gemacht, woraufhin die beiden aneinander gerieten. Ein Justizbeamter hatte ausgesagt, es sei ihm zunächst gelungen, die Streitenden zu beruhigen, bevor die Prügelei dann wieder von vorn angefangen habe.
Die beiden anderen Beteiligten sagten - davon abweichend - aus, der Angeklagte habe alle drei herausgefordert und sei auf sie beide losgegangen, als sie schlichten wollten. Einer von ihnen sei dabei gestolpert und gefallen, und als der 29-Jährige sich auf ihn gestürzt habe, um ihn zu schlagen und zu treten, habe der andere ihn weggerissen und ebenfalls zu Boden geworfen.
Fest stand aus Sicht des Gerichts, dass der Angeklagte sich der Körperverletzung schuldig gemacht habe. Da dies während seiner Haftzeit passiert sei, wäre normalerweise eine Verlängerung um einige Monate fällig gewesen. Um dem 29-Jährigen seinen Neuanfang in Freiheit nach insgesamt zehn Jahren in Haft nicht zu verbauen, beließ es Schulte-Bunert letztlich bei der Geldstrafe.