Swisttaler mit 2,5 Promille im Auto gefunden

Die Polizei entdeckte den Autofahrer in Oberdrees fest schlafend in seinem Wagen, eine fast leere Flasche Sekt zwischen den Knien. Gefahren sein wollte der Angeklagte allerdings nicht.

Swisttaler mit 2,5 Promille im Auto gefunden
Foto: dpa

Rheinbach. (sax) "Wirklich schön ausgedacht" fand Richter Ulrich Schulte-Bunert die Geschichte, die ihm ein Angeklagter als Erklärung für seine Trunkenheitsfahrt auftischte. Der Swisttaler war von der Polizei an der Kerzenfabrik in Oberdrees aufgefunden worden, fest schlafend und angeschnallt in seinem Pkw sitzend, eine fast leere Flasche Sekt zwischen den Knien.

Das Fahrzeug stand - der Motor noch warm, das Licht eingeschaltet und die Räder leicht eingeschlagen - halb auf der Straße, so als ob er gerade angehalten hätte. Ergebnis der Blutprobe: 2,53 Promille. Gefahren sein wollte der Angeklagte allerdings nicht. Er erzählte eine abenteuerliche Geschichte rund um eine wiedergefundene Jugendliebe und daraus resultierendem Ehestreit, der schließlich darin mündete, dass die Ehefrau ihre Koffer packte und aus der gemeinsamen Wohnung auszog.

Mit einer Trennung aber wollte sich der Swisttaler nicht abfinden und griff deshalb zu einem "Trick": Im angeblich geparkten Auto erst habe er sich mit dem Sekt und einer Flasche Wodka "zugedröhnt". Die Idee: Seine Ehefrau sollte ihn dort abholen: "Sie hatte früher gesagt, dass sie mich abholen würde, wenn ich Alkohol trinke, damit ich nicht Auto fahre."

Denn er hatte einige Jahre zuvor wegen Alkohols am Steuer seinen Führerschein abgeben müssen. "Ich hätte genauso gut die drei Kilometer nach Hause fahren können, aber dann wäre meine Frau ja nicht gekommen. Das war totaler Blödsinn", wollte sich der Angeklagte einsichtig zeigen.

Dummerweise kam aber nicht die Frau, sondern die von einer Mitarbeiterin der Fabrik alarmierte Polizei. Wie ein Polizist aussagte, habe der Mann sich dahingehend geäußert, dass er gefahren sei. Die Ehestreit-Geschichte habe er indes mit keiner Silbe erwähnt.

War der Verteidiger auch der Ansicht, dass seinem Mandanten die Trunkenheitsfahrt nicht habe nachgewiesen werden können, stimmten Staatsanwaltschaft und Richter überein, dass die Situation, wie der Mann aufgefunden wurde, genau diesen Rückschluss zulasse. Das Gericht verhängte 500 Euro Geldstrafe und zehn Monate Führerscheinentzug.

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