Tod vor Hennefer Disco: Dem Schützen droht eine Freiheitsstrafe

Zunächst war es ein Einsatz wie so viele, als ein Streifenwagen der Hennefer Polizeiwache am Vatertag 2010 zu einer Discoschlägerei nach Uckerath gerufen wurde. Doch die Situation eskalierte: Ein 47 Jahre alter Polizist erschoss mit seiner Dienstwaffe einen 44 Jahre alten Discobesucher aus Mönchengladbach. Jetzt wurde der Beamte von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Tod vor Hennefer Disco: Dem Schützen droht eine Freiheitsstrafe
Foto: Axel Vogel

Hennef/Bonn. Zunächst war es ein Einsatz wie so viele, als ein Streifenwagen der Hennefer Polizeiwache am Vatertag 2010 zu einer Discoschlägerei nach Uckerath gerufen wurde. Doch die Situation eskalierte: Ein 47 Jahre alter Polizist erschoss mit seiner Dienstwaffe einen 44 Jahre alten Discobesucher aus Mönchengladbach.

Wie Gerichtssprecher Joachim Klages am Freitag mitteilte, wurde der Beamte jetzt von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Polizeihauptkommissar wird sich demnächst wohl vor dem Bonner Landgericht verantworten müssen.

Der Angeklagte und ein Kollege waren am frühen Abend des 13. Mai 2010 wegen einer Schlägerei zwischen zwei Personengruppen zu der Diskothek "Schaukelkeller" gerufen worden. Als sie dort eintrafen, behaupteten drei Männer laut Anklage, dass jemand gedroht habe, sie zu erschießen.

Daraufhin nahmen die Beamten die Verfolgung von zwei verdächtigen Männern auf, die gerade vom Tatort flüchteten und - so die Aussage von Zeugen - eine Waffe bei sich haben sollten. Auf dem nahe gelegenen Parkplatz eines Supermarktes gelang es den Polizisten, die Männer zu stellen.

Der mehrfachen Aufforderung der Beamten, die Hände zu heben, sei jedoch nur einer der Verdächtigen nachgekommen. Der 44-Jährige soll sich dagegen umgedreht und an ein - wie sich später herausstellte - leeres Holster an seinem Gürtel gegriffen haben.

In diesem Moment soll der Angeklagte, der offenbar wie sein Kollege die Dienstwaffe im Anschlag hielt, dem Mönchengladbacher aus sechs Metern Entfernung in den Bauch geschossen haben. Trotz von den Beamten sofort eingeleiteten Erste-Hilfe-Maßnahmen starb der Verletzte zwei Stunden später im Krankenhaus.

In den Augen der Ermittler hätte es in der konkreten Situation keines Bauchschusses bedurft, um einen erwarteten Angriff abzuwehren - selbst wenn der Verdächtige eine Waffe getragen hätte. Der erfahrene Polizist habe das falsche Mittel gewählt und so seine Sorgfaltspflicht verletzt.

Gegen den Beamten, der sich offenbar so bedroht fühlte, dass er meinte, von seiner Schusswaffe Gebrauch machen zu müssen, spricht außerdem, dass er und sein Kollege wohl kurz vor dem Einsatz mit tödlichem Ausgang schon einmal vor der Diskothek waren.

Dabei soll das spätere Opfer von den Polizisten durchsucht worden sein, ohne dass sie eine Waffe bei dem 44-Jährigen entdeckt hätten. Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

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