Tödlicher Arbeitsunfall in Sankt Katharinen vor Gericht

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Sankt Katharinen. (hek) Der tödliche Arbeitsunfall, zu dem es im April in Sankt Katharinen gekommen ist, wird ein juristisches Nachspiel haben. Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz jetzt mitteilte, muss sich demnächst ein 41-jähriger Baggerführer aus Urbach wegen fahrlässiger Tötung vor dem Strafrichter am Linzer Amtsgericht verantworten.

Laut Anklage arbeitete der getötete 35-Jährige am 8. April gegen 13.15 Uhr in einem Abwasserschacht in der Linzer Straße in Sankt Katharinen. Gemeinsam mit einem Kollegen stand er in der Grube, um eine ein bis zwei Tonnen schwere Betonabdeckung mit Hilfe von drei Ketten an der Baggerschaufel zu befestigen.

In diesem Moment geriet der Baggerfahrer mit seinem Ellbogen an einen Hebel, der die Schaufel in Richtung Erdboden herabließ. Laut Staatsanwaltschaft begann der Baggerfahrer daraufhin an verschiedenen Hebeln zu reißen, wodurch der an der Schaufel mit bereits einer Kette befestigte Betondeckel hochschnellte, das Opfer am Kopf traf und ihm derart schwere Verletzungen zufügte, dass er wenig später in der Bonner Universitätsklinik starb.

Ein Sachverständiger, der den Bagger nach dem Unfall untersucht hatte, konnte keine Hinweise auf technische Mängel an dem Fahrzeug finden. Der Angeschuldigte beruft sich laut Staatsanwaltschaft darauf, reflexartig gehandelt zu haben. Im Falle des Schuldspruchs sieht das Strafgesetzbuch für die Tat eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. hek

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