Troisdorfer muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis

Betrunkener 51-Jähriger erstach seinen Bruder am Ostersonntag im Streit mit einem Messer

Rhein-Sieg-Kreis. Wegen Totschlags muss ein 51-jähriger Mann für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter. Das Bonner Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann am Ostersonntag in Troisdorf im Streit seinen 46 Jahre alten Bruder mit einem Messer erstochen hat.

Der Feiertag hatte eigentlich ganz friedlich begonnen. Die aus Russland stammende Familie hatte sich in der Wohnung des jüngeren Bruders getroffen, um das Osterfest gemeinsam zu feiern. Mit Freunden und Bekannten aßen und tranken sie auf der Terrasse. Die Frauen tranken Tee, die Männer sprachen dem Wodka zu.

Gegen Abend begleitete dann der jüngere seinen älteren Bruder zu Fuß nach Hause, um ihn - alkoholisiert, wie er war - vom Autofahren abzuhalten. Auf dem Weg kauften sie mehr Schnaps und tranken weiter. In der Wohnung des Angeklagten angekommen, deckte der Hausherr zunächst den Tisch mit einem Festbraten.

Als das Gespräch auf die Kinder des Angeklagten kam, begann der folgenschwere Streit, wie das Gericht den Tathergang rekonstruierte. Der jüngere Bruder soll gesagt haben, der Sohn des Angeklagten habe Drogenprobleme. Auch über dessen Tochter soll er sich abfällig geäußert haben.

Der Streit eskalierte. Der jüngere und stärkere der Brüder drückte den Älteren auf den Küchentisch. Der 51-Jährige ergriff ein Küchenmesser mit einer elf Zentimeter langen Klinge. Der 46-Jährige floh in ein anderes Zimmer.

In diese Szene muss die Ehefrau des Angeklagten geplatzt sein. Statt einzugreifen, verließ sie, wie sie es schon öfter getan hatte, wenn ihr Mann getrunken hatte, fluchtartig die Wohnung. Unten traf sie auf die Frau des Opfers, die dort auf ihren Mann wartete. Diese ging in die Wohnung und sah, dass der Schwager ihrem Mann das Küchenmesser ins Brustbein gestoßen hatte.

Er brüllte sie an, sie solle den Notarzt rufen. Den tödlich verletzten Bruder flehte er an: "Du sollst nicht sterben." Er versuchte noch vergeblich, ihn per Beatmung wiederzubeleben. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des Bruders feststellen. Er war verblutet. Die Klinge hatte eine Arterie getroffen.

Das Gericht, das mit dem Strafmaß über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausging, wertete für den Angeklagten strafverschärfend, dass er den eigenen Bruder getötet hat, der Frau und Kinder zu versorgen hatte. Allerdings ging der Vorsitzende Richter letztlich von einem minder schweren Fall aus.

So leide der Täter nach wie vor unter den Folgen seines Tuns. Außerdem hatte er sich wegen des ausgiebigen Alkoholgenusses nicht mehr unter Kontrolle. Der Mann hatte zum Zeitpunkt der Tat 2,7 Promille Alkohol im Blut.

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