Und wieder mischt der Kadi beim Karneval mit

Interessengemeinschaft der Anlieger in Westum befürchten Lärm nach 24 Uhr - Widerspruch gegen "weltfremde" gaststättenrechtliche Genehmigung der Stadt für Prunksitzung und Weiberfastnacht

  Gewiss  ist wie im Vorjahr, dass der Zeltaufbau in Westum ins Ungewisse geht, was die Veranstaltungen zu Karneval betrifft.

Gewiss ist wie im Vorjahr, dass der Zeltaufbau in Westum ins Ungewisse geht, was die Veranstaltungen zu Karneval betrifft.

Foto: Vollrath

Sinzig-Westum. Trotz des abschließenden Urteils des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) vom September des vergangenen Jahres drohen den Zeltkarneval im Murreland Westum auch in diesem Jahr wieder juristische Streitigkeiten. Denn die Interessengemeinschaft (IG) der Anlieger "In der Galters" hat Widerspruch gegen die gaststättenrechtliche Genehmigung der Stadt Sinzig für das Jahr 2005 eingelegt.

Zum Hintergrund: Seit nunmehr drei Jahren begleiten meist Eilentscheidungen von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten den seit dem Jahr 2000 im Zelt ausgerichteten Karneval in Westum ( der GA berichtete). Im September hatte der 6. Senat des Koblenzer Oberverwaltungsgerichtes dann in der Hauptsache entschieden und verbindliche Regelungen festgelegt. Gerade wegen der schlechten Lärmdämmung von Zelten und der Grundsätzlichkeit in der Sache hatten die Auseinandersetzungen und Urteile für bundesweites Aufsehen gesorgt.

"Die Anlieger" in der Auseinandersetzung mit der Karnevalsgesellschaft (KG) und der Stadt Sinzig gibt es dabei nicht. Neben den Klägern, die sich in einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben, gibt es auch ausgesprochene Karnevalsfans, Anlieger, denen die Sache egal ist, und es mag auch Anwohner geben, die im Stillen die Faust in der Tasche ballen. Die Hoffnung, dass mit dem OVG-Urteil nun Ruhe im Westumer Karnevalsgeschehen Einzug hält, hat sich als trügerisch erwiesen.

"Die Stadt geht in ihrer Genehmigung weit über das Urteil hinaus und höhlt es zu Lasten der Anlieger aus", so begründeten Sprecher der IG gegenüber dem General-Anzeiger ihren Schritt. Zentraler Knackpunkt für die streitbaren Anlieger der IG sind dabei die Zeiträume von 0 Uhr bis 2 Uhr nach der Prunksitzung am Samstag, 29. Januar, und der Veranstaltung an Weiberfastnacht.

In der gaststättenrechtlichen Genehmigung ist zwar das Ende der Musikdarbietungen gemäß dem Urteil des OVG auf 24 Uhr festgelegt. Aber bei leiser Hintergrundmusik können sowohl die Prunksitzung als auch die Veranstaltungen an Weiberfastnacht bis 2 Uhr andauern. "Es ist einfach weltfremd zu sagen, dass diese Veranstaltungen im Traditionsjahr der KG in diesen Zeiträumen ohne große Lärmbelästigung bleiben", hieß es von den Anliegern.

Just die Vokabel "weltfremd" benutzte auch Sinzigs Ordnungsamtschef Ralf van Veen, der am Donnerstag den Eingang des Widerspruchs bestätigte. "Es wäre weltfremd zu sagen, dass solche Veranstaltungen um Punkt 24 Uhr zu Ende sein können. Ein Ausklingen mit leiser Hintergrundmusik halte ich für in Ordnung und auch mit dem Urteil des OVG in Übereinstimmung zu bringen", sagte van Veen.

Grundsätzlich hält er diesen Punkt aber für diskutierbar. "Kurzfristig wird dieser Widerspruch von der Rechtsabteilung der Stadt geprüft werden und dann die Entscheidung fallen, ob er zum Kreisrechtsausschuss weitergeleitet wird", hieß es aus dem Rathaus am Kirchplatz.

Sollte der Widerspruch der Anlieger nicht den erwünschten Erfolg haben, dann sind diese fest entschlossen, den Streit auch vor dem Verwaltungsgericht durchzufechten. "Man nimmt uns nicht ernst mit unserem Anliegen in Sachen Lärmschutz", hieß es dazu von den Sprechern der IG.

Der Widerspruch der IG kam dabei für die Stadt Sinzig ebenso wenig überraschend wie für die KG Rot-Weiß Westum, die in diesem Jahr ihr 70-jähriges Bestehen feiert. "Wir haben uns an die Vorgaben des OVG gehalten, und es gibt auch nur noch zwei Nachtveranstaltungen", so KG-Chef Rudi Fuchs, der sich eigentlich fast schon sicher ist, dass man sich vor Gericht wieder sehen wird.

Die Westumer Karnevalisten, die sich am Donnerstagabend noch einmal zu einer Jahreshauptversammlung trafen, um die Details der Organisation des Westumer Karnevals im Jahr 2005 zu besprechen, geben sich relativ gelassen. Denn sie waren es in den beiden vergangenen Jahren gewohnt, dass Urteile der Gerichte drohend über ihren Veranstaltungen schweben.

Die Versammlung war anberaumt worden, bevor der Widerspruch der Anlieger bekannt wurde. Und bei der KG geht man weiter davon aus, dass zur Prunksitzung das Festzelt "In der Galters" steht.

Dazu auch der Kommentar: "Am Ende nur Verlierer"

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