Bürger beschwert sich Unkraut auf den Gräbern in Witterschlick

ALFTER-WITTERSCHLICK · "Unser Friedhof macht zum Teil einen verwahrlosten Eindruck", meint der Witterschlicker Siegfried Ullmann. Viele Grabstellen seien voller Unkraut. "Auf einer Grabstelle in der Nähe des Hintereingangs stehen Acker-Gänsedisteln etwa einen Meter hoch. Das ist eine Zumutung für die Hinterbliebenen und für die, die die Nachbargräber besuchen und sorgsam pflegen", sagt Ullmann.

 Von Unkraut zugewuchert sind einige Gräber auf dem Witterschlicker Friedhof.

Von Unkraut zugewuchert sind einige Gräber auf dem Witterschlicker Friedhof.

Foto: Repro: ga

Die Unkrautsamen verteilten sich in der ganzen Gegend und führten zu einer weiteren Verunkrautung. Deshalb hat sich Ullmann an die Alfterer Gemeindeverwaltung gewandt. Er beantragt, den Zustand des Witterschlicker Friedhofs regelmäßig zu überprüfen und "die zunehmende Verwahrlosung, vor allem durch ungepflegte Grabstellen" zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.

Nach Ullmanns Beobachtung wirken aber auch andere Bereiche der Gemeinde vernachlässigt. Entlang von Gehwegen und um einige Baumscheiben herum wucherten vor allem Sonnenwolfsmilch, Acker-Gänsedistel, Gräser und Stern-Moos. Deren Samen würden die Gärten und Vorgärten in der Nähe verunkrauten.

Gemäß Satzung über die Straßenreinigung seien die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verpflichtet, wöchentlich die Fahrbahnen und Gehwege zu säubern, einschließlich der Beseitigung von Gras, Unkraut, Laub und Unrat jeder Art. Die Mehrheit der Grundstückseigentümer halte sich auch daran.

Aber wer dies nicht mache, bleibe unbehelligt. Selbst wenn sich rund um Baumscheiben der Unrat sammele und das Unkraut wuchere, würden die Grundstückseigentümer nicht auf die Ordnungswidrigkeit hingewiesen und auch keine Geldbußen erhoben. Deshalb beantragt Ullmann weiter, in Wohngebieten gelegentliche Kontrollen durchzuführen und bei offensichtlichen und dauerhaften Verstößen gegen die Reinigungspflichten entsprechend zu handeln.

Dazu sagt Sabine Lehmann von der Gemeinde Alfter, man werde den Hinweisen nachgehen. Sollten Grundstücksbesitzer ihre Reinigungspflicht vernachlässigen, werde die Gemeinde sie anschreiben. Komplizierter verhalte es sich bei den Friedhöfen: "Der Nutzungsberechtigte muss das Grab pflegen.

Wenn er das nicht tut, fordern wir ihn dazu auf." Wenn die Nutzungsfrist eines Grabes abgelaufen sei, müsse man zunächst klären, ob die Hinterbliebenen sie verlängern wollten. Erst wenn dies nicht der Fall sei, räume die Gemeinde das Grab ab.

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