Untervermietung an Sauna-Club war nicht zulässig

Rechtsanwalt Udo Linke mahnte Mieter der ehemaligen Gaststätte "Zur Laube" in Meckenheim, weil er einen Vertragsbruch sieht

Meckenheim. (hoc) Wieder Hoffnung schöpfen können die Nachbarn des "Freizeitclubs Tabu" am Steinbüchel ( der GA berichtete). Rechtsanwalt Udo Linke aus Heimerzheim, Zwangsverwalter des Gebäudes, sieht nach Prüfung der rechtlichen Lage gute Chancen, den Swingerclub aus der früheren Gaststätte "Zur Laube" herauszubekommen.

Wie Linke dem GA sagte, sei die Untervermietung an den "Freizeitverein" nicht zulässig gewesen. Die Mieter, ein Ehepaar aus dem Raum Bad Neuenahr/Grafschaft, hätte nur weitervermieten dürfen, "wenn ich dies genehmigt hätte und mir der Untermietvertrag vorgelegt worden wäre", so Linke. Dies sei jedoch nicht geschehen. Er habe dem Ehepaar inzwischen eine Abmahnung zugeschickt.

"Wenn es sich bestätigt, dass wirklich ohne Erlaubnis untervermietet wurde, dann handelt es sich um einen Vertragsbruch." In diesem Fall müsse das Ehepaar das Untermietverhältnis beenden, "sonst müsste ich den beiden kündigen", so Linke. Nach GA-Informationen hat auch die Stadt Meckenheim inzwischen eine Nutzungsuntersagung verfügt.

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