Urteil am Landgericht Vier Jahre Haft für Schlag mit der Bratpfanne
Euskirchen · Das Bonner Landgericht hat einen Drogensüchtigen wegen Raubes und Körperverletzung verurteilt. Er setzte eine ungewöhnliche Tatwaffe ein.
Vor dem Bonner Landgericht ist ein 30-jähriger Mann aus Mechernich zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die Richter der 10. Großen Strafkammer befanden den gebürtigen Kölner des gemeinschaftlichen Raubes und des versuchten besonders schweren Raubes jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für schuldig. Weil beide Taten unter Alkoholeinfluss begangen worden sind, ordnete das Gericht außerdem die Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsklinik an.
Eine Bratpfanne als Tatwaffe
Die eigentümliche Tatwaffe dürfte den meisten eher aus den Episoden alter Zeichentrickserien bekannt vorkommen: Dennoch ist der Schlag mit einer Bratpfanne alles andere als harmlos. Der Verurteilte wollte mit der Attacke das Portemonnaie seines Opfers erbeuten.
Es geschah am Morgen des 13. August vergangenen Jahres: Am Abend vorher hatte der Verurteilte sich mit einem zwölf-jährigen Mädchen und einer 18-jährigen Bekannten in einem Schnellrestaurant gestärkt. Offenbar kam das Trio mit einem 25-jährigen Mitarbeiter der Fastfood-Kette ins Gespräch, und man fand einander sympathisch. Jedenfalls lud der Angestellte die drei in seine Wohnung ein. Dort wurde gemeinsam geraucht und getrunken. Der Gastgeber schlief schließlich ein.
Freund ins Gesicht geschlagen
Geweckt wurde er dann von dem Bratpfannenhieb. Es war dem Verurteilten nämlich nicht verborgen geblieben, dass die Geldbörse des 25-Jährigen nicht ganz leer war und so schnappte er sich das unter dem Tisch stehende Kochgerät, das in der Nacht noch als Not-Aschenbecher fungiert hatte, und haute es dem Wohnungsinhaber auf den Kopf. An das Geld konnte er jedoch nicht gelangen, da der 25-jährige sein Zuhause mitsamt dem Portemonnaie fluchtartig verließ.
Gut drei Wochen zuvor hatte der vielfach vorbestrafte 30-Jährige gemeinsam mit einem ebenfalls betrunkenen Kumpanen einen 49-jährigen Freund in der Euskirchener Innenstadt ausgeraubt: Mitten in der Nacht klingelten die beiden bei dem Opfer: Sie hätten Kokain genommen und wollten nun noch mehr, ließen sie den 49-Jährigen wissen, bevor der Verurteilte dem Mann ins Gesicht schlug. Er erbeutete eine Geldbörse mit 250 Euro, der Mittäter steckte sich das Handy des Opfers ein. Der Mann erlitt einen Nasenbeinbruch.