Nachtflugverbot Urteil heizt Köln/Bonner Fluglärmdebatte an

BONN/KÖLN · Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in Leipzig zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen hat bundesweit, aber auch in der Region, zu unterschiedlichen Reaktionen geführt. Während die Fluglärmgegner sich vom Leipziger Urteil bestätigt sehen und zumindest mittelfristig auch Auswirkungen für den Flughafen Köln/Bonn sehen, glaubt man beim Flughafen nicht an Konsequenzen.

Ungemach könnte dem Airport dagegen vom Land Nordrhein-Westfalen drohen. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) kündigte gestern an, möglicherweise noch vor der Landtagswahl am 13. Mai ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen in Köln/Bonn zu verkünden.

Ein entsprechender Verordnungsentwurf liegt im Verkehrsministerium bereits fix und fertig in der Schublade. Ein Indiz dafür, dass Bewegung in die Angelegenheit kommt, könnte sein, dass trotz Osterferien für kommende Woche eine Sondersitzung der Fluglärmkommission für den Flughafen Köln/Bonn angesetzt ist. An dem Treffen im Siegburger Kreishaus wird auch NRW-Verkehrsminister Harry K. Voigtsberger (SPD) teilnehmen.

Eine Signalwirkung des Leipziger Urteils sieht Helmut Breidenbach, Vorsitzender der Lärmschutzgemeinschaft Köln/Bonn und Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm. "Das Urteil hat mich nicht überrascht und ist ein Erfolg für die Menschen in Frankfurt", so Breidenbach.

"Wir haben eine Tendenz in den jüngsten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes zum Fluglärm. Für den Flughafen Leipzig-Halle gab es eine fünfstündige Kernruhezeit für den Passagierflug, für den neuen Flughafen in Berlin eine fünfstündige Kernruhezeit und jetzt in Frankfurt eine sechsstündige Kernruhezeit." Deshalb sei auch für Köln/Bonn am Ende eines Rechtsstreites ein Nachtflugverbot mit Kernruhezeit denkbar.

Ähnlich sieht es Horst Becker (Grüne), bis zur Auflösung des Landtags Parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium. "Der Richterspruch macht deutlich, dass das geplante Nachtflugverbot für Passagiermaschinen in Köln/Bonn rechtlich möglich ist." Jetzt gelte es, den Verordnungstext schnellstens Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorzulegen. Becker, der wesentlich an der Verordnung mitgewirkt hat: "Ramsauer muss endlich Farbe bekennen."

Das Leipziger Urteil zum Nachtflugverbot in Frankfurt setze "ein deutliches und richtiges Zeichen", so Hennefs Bürgermeister Klaus Pipke (CDU). Er erhofft sich Auswirkungen auch auf andere Flughäfen. "Unsere Region braucht ein Nachtflugverbot, wir fordern das seit langem - auch mit einer Klage gemeinsam mit der Stadt Siegburg beim Oberverwaltungsgericht Münster", so Pipke.

Rechtssicherheit für den Flughafen und die Airlines fordert Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters (SPD) ein. "Es gibt eine bestehende Betriebserlaubnis für weitere 15 Jahre. Hier muss Rechtssicherheit herrschen." Roters forderte Nachtflugbestimmungen auf dem Boden einer europaweiten Regelung. Roters liegt damit auf einer Linie mit Klaus-Peter Siegloch, dem Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL).

Siegloch: "Das Nachtflugurteil für den Frankfurter Flughafen ist ein weiterer Schritt, der die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Fluggesellschaften und Flughäfen gegenüber der ausländischen Konkurrenz einschränkt." Die Bundesregierung müsse für Wettbewerbsbedingungen sorgen, die die deutsche Luftfahrt und deren wirtschaftliche Grundlage nicht weiter gefährden.

Für den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und den Flughafenverband ADV sind Nachtflüge unverzichtbar für die Wettbewerbsfähigkeit des Logistikstandortes Deutschland, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Eine zukunftsweisende Luftverkehrspolitik erfordere Nachtflug an ausgewählten Standorten.

"Das Urteil zu Frankfurt ist nicht übertragbar auf Köln/Bonn", sagte Flughafen-Sprecher Walter Römer. Der Nachtflug in Frankfurt werde eingeschränkt als Ausgleich für die Kapazitätserweiterung durch den Bau der vierten Startbahn. "Bei uns passiert nichts dergleichen, hier reden wir nur über den Bestand", so Römer. Deshalb ist der Flughafen auch der Auffassung, dass das Leipziger Urteil keinerlei Auswirkungen auf die geltende Betriebsgenehmigung haben wird.

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