Verdächtiger schon einmal zu einer Haftstrafe verurteilt

Haftbefehl gegen 35-jährigen Endenicher erlassen

Bonn. Im Fall des in der Nacht zum Mittwoch in Endenich getöteten 49-Jährigen ( der GA berichtete) hat der Haftrichter auf Antrag von Staatsanwältin Monika Ziegenberg am Donnerstag gegen den 35-jährigen Hausbewohner Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags beantragt. Das berichtete die Polizei.

Auch am Donnerstag konnten die Beamten der Mordkommission den Tatablauf noch nicht detailliert rekonstruieren. "Die Vernehmungen gestalten sich auf Grund des Alkoholkonsums der beteiligten Personen bislang schwierig", sagte Polizeisprecher Gerd Halfmann. Auch das Motiv habe deshalb noch nicht zweifelsfrei geklärt werden können. Der Tatverdacht gegen den 35-Jährigen habe sich dagegen erhärtet.

Der Verdächtige und seine Frau hatten mit vier Bekannten in einer Wohnung Auf dem Hügel gefeiert. Im Verlauf der Party, die immer mehr zu einem heftigen Zechgelage mit Hochprozentigem ausartete, kam es zum Streit zwischen dem mutmaßlichen Täter und dem späteren Opfer. Offenbar war der Genuss von weiterem Alkohol Auslöser der Auseinandersetzung. Schließlich soll der 35-Jährige den Älteren gewürgt haben. Als der sich nicht mehr regte, alarmierten zwei Partygäste die Polizei. Das Ehepaar und ein weiterer Besucher wurden vorläufig festgenommen. Während der 35-Jährige am Donnerstag dem Haftrichter vorgeführt wurde, setzte die Polizei die beiden Anderen inzwischen wieder auf freien Fuß.

Der 35-Jährige ist nicht nur polizeibekannt, sondern auch einschlägig vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft bestätigte GA-Informationen, wonach der Mann bereits eine mehrjährige Jugendstrafe abgesessen hat. Ein Gericht im Ruhrgebiet hatte ihn wegen versuchten Totschlags dazu verurteilt. Das Opfer war seine damalige Freundin.

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