Vergewaltiger muss nur drei Jahre absitzen

34-jähriger Türke rechtfertigt seine Tat mit dem Glauben - Moslem fühlt sich gedemütigt - Berufungsverhandlung vor Bonner Gericht

Bonn/Eitorf. "Beim Bart des Propheten: Ich habe kein Unrecht begangen." Der Angeklagte versteht die Welt nicht mehr. Im Mai hatte ein Siegburger Amtsrichter den Türken zu drei Jahren Haft verurteilt. Der 34-Jährige hatte seine Frau geschlagen und vergewaltigt. Der gläubige Moslem ging in Berufung und stand am Montag in Bonn erneut vor dem Richter. Er glaubt: "Solange eine Ehefrau nicht krank ist, muss sie dem Bedarf des Ehemannes nachkommen."

Die Ehe mit seiner sechs Jahre jüngeren Frau stand von Anfang an unter einem ungünstigen Stern. Die Heirat 1994 in Deutschland kam zu spät, konnte die Abschiebung des Eisenbiegers nicht mehr aufhalten. Fortan sah sich das Paar nur während Urlauben in der Türkei. Zwei Kinder, heute drei und zwei Jahre alt, wurden geboren. Als die Familie 1999 zusammengeführt wurde, war es für die Ehe zu spät. Die 28-Jährige lebt seit ihrem zweiten Lebensjahr in Deutschland. Ihr Mann hingegen hatte sich während der vergangenen Jahre immer stärker als religiöser Mensch empfunden, legte sich die Attribute der Strenggläubigen zu wie Turban und Bart.

Sie verließ ihn, und er fühlte sich gedemütigt. Obwohl ihm gerichtlich untersagt war, sich der Wohnung seiner Frau auf weniger als 50 Meter zu nähern, lauerte er ihr am 3. Januar in Eitorf auf, drang in die Wohnung ein, schlug und vergewaltigte sie. Vor dem Landgericht räumte er ein, dass es einen Konflikt zwischen seinen religiösen Vorstellungen und den deutschen Gesetzen gebe.

Das nahm die Berufungskammer als Einsicht und setzte das Strafmaß um ein Jahr herab. Mit der Strafe ohne Bewährung und der möglichen Abschiebung schien der Mann einverstanden. Von seiner geschiedenen Frau wolle er nichts mehr wissen. Nur der Abschied von den Kindern falle ihm schwer.

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