Straßenverkehrsamt Verlust von Kennzeichen und Papieren

RHEIN-SIEG-KREIS · Wie man sich bei Verlust von Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren verhalten soll, erklärt das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.

Nummernschilder müssen ersetzt werden, wenn sie verloren gehen oder gestohlen werden. Es wird dann ein neues Kennzeichenschild vergeben und das alte Kennzeichen im Fahrzeugregister gesperrt. Bei Diebstahl des Kennzeichens sollte sofort Anzeige erstattet werden, auch wenn der Diebstahl im Ausland stattfand. Ist nur ein Schild abhanden gekommen, sollte das vorhandene Kennzeichen bei der Polizei vorgelegt werden.

Bei Verlust des Fahzeugscheins muss der Zulassungsstelle der Fahrzeugbrief und der Prüfbericht der Hauptuntersuchung vorgelegt werden. Kommen die Papiere im Ausland abhanden, kann die Zulassungsstelle schnell helfen, wenn einer vertrauenswürdigen Person eine Verlusterklärung oder der Fahrzeugbrief zugeschickt wird. Mit einer Vollmacht kann diese dann neue Kennzeichen und Papiere beantragen.

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