Prozess am Bonner Landgericht Verfahren wegen einer versuchten Tötung in Euskirchen wird neu aufgerollt

Euskirchen · Ein zur Tatzeit 46-jähriger Mann aus Euskirchen hatte im vergangenen Herbst seiner Lebensgefährtin mit einem Messer in den Hals geschnitten. Nun muss das Strafmaß neu festgelegt und somit der Prozess neu aufgerollt werden.

 Der Prozess um das versuchte Tötungsdelikt muss erneut stattfinden.

Der Prozess um das versuchte Tötungsdelikt muss erneut stattfinden.

Foto: dpa/Stefan Puchner

„Unter Alkohol sind Sie ein anderer Mensch“, hatte der Vorsitzende Richter einem im vergangenen Jahr wegen versuchten Totschlags verurteilten Euskirchener bei der Urteilsverkündung beschieden. Seit diesem Donnerstag steht der mittlerweile 47-Jährige nun erneut vor dem Bonner Landgericht.

Vor einer anderen Strafkammer muss der Fall neu aufgerollt werden, weil der Bundesgerichtshof in Karlsruhe als Revisionsinstanz hinsichtlich der Auswirkungen dieses Alkoholkonsums noch Klärungsbedarf sieht. In dem bemängelten Urteil gingen die Bonner Richter davon aus, dass der Angeklagte trotz eines Alkoholpegels von etwa 2,3 Promille uneingeschränkt steuerungsfähig gewesen sei. Die Kammer hatte sich dazu auf das Gutachten eines Sachverständigen verlassen.

Länge der Haftstrafe wird geklärt

Das reichte den Karlsruher Richtern aber nicht aus. Nun wird ein weiterer Gutachter hinzugezogen. In dem neu aufgerollten Prozess müssen die Richter aber nur darüber entscheiden, wie lange der Mann in Haft bleiben muss. Der BGH hatte nämlich einzig den Rechtsfolgenausspruch des Urteils bemängelt. Das bedeutet im Klartext, dass die Feststellungen der ersten Instanz zum Tathergang unangetastet bleiben.

In dem neuen Bonner Verfahren muss nur entschieden werden, ob die Steuerungsfähigkeit des Täters durch den erheblichen Alkoholkonsum nicht doch möglicherweise eingeschränkt war. Im vergangenen Herbst war der Mann am 17. November nach vier Verhandlungstagen wegen versuchten Totschlags zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Außerdem ordnete die Kammer seinerzeit eine Entziehungskur an.

Die Trennung nicht verkraftet

Vor dem Verbrechen, dass sich am 11. Mai vergangenen Jahres ereignet hatte, stand wohl tatsächlich eine große Liebe. Die kühlte aber auf Seiten der Frau wegen des Alkoholkonsums des Mannes zunehmend ab. An dem Tatabend hatte die Frau ihrem Noch-Partner dann eröffnet, dass sie sich von ihm trennen werde. Das wollte der Mann aber nicht hinnehmen.

Und so setzte er seine zuvor ausgesprochene Drohung in die Tat um: Wenn sie sich von ihm trenne, werde er sie umbringen. Nach dem Streit im Schlafzimmer holte er in der Küche ein Messer und schnitt der Frau in den Hals. Zwei Töchter der Frau, die im selben Haus lebten, wurden durch den lautstarken Streit aufmerksam und mussten die Gewalttat mitansehen.

Das Leben der Frau konnte in einer Notoperation gerettet werden. Der Täter ist einschlägig vorbestraft, er hatte bereits im Jahr 2006 im Streit ein Messer gegen einen Bekannten eingesetzt.

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