Verteidiger fordert drei Jahre Haft für Vergewaltiger

Verfahren vor dem Bonner Landgericht: Der Verteidiger des 49 Jahre alten Meckenheimers ist davon überzeugt, dass sein Mandant sich spontan dazu entschloss, eine langjährige Bekannte zu vergewaltigen.

Meckenheim/Bonn. "Mit einem geplanten Verhalten hat das nichts zu tun." Der Verteidiger des 49 Jahre alten Meckenheimers ist davon überzeugt, dass sein Mandant sich spontan dazu entschloss, eine langjährige Bekannte zu vergewaltigen.

Nachdem die Staatsanwältin am vergangenen Freitag ihr Plädoyer vor dem Bonner Landgericht gehalten hatte, plädierte am Dienstag der Anwalt des Angestellten im öffentlichen Dienst. Und im Gegensatz zur Anklägerin, die aufgrund einer geplanten und vorbereiteten Tat eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten gefordert hatte, sah der Anwalt eine "spontane Entschlussfassung" im Laufe der Nacht auf den 2. April 2010.

Der Angeklagte hatte zugegeben, seiner 44-jährigen Bekannten Beruhigungsmittel in den Nachtisch gemischt zu haben. Kurz darauf hatte er sie nach eigenen Angaben mit einem Elektroschocker bedroht, ans Bett gefesselt und vergewaltigt. Im Anschluss kam es zu einer zweiten Vergewaltigung, bei der der Angeklagte der Frau eine durchsichtige Plastiktüte über den Kopf zog.

Unter anderem, da die Tat "völlig persönlichkeitsfremd" und ein "einzelner Übergriff eines ansonsten unbescholtenen Bürgers" sei, sah der Verteidiger einen minder schweren Fall als gegeben an. Der 49-Jährige sei in einer "schweren seelischen Krise" gewesen - offenbar aufgrund des Gefühls von Überforderung und Kränkung am Arbeitsplatz hatte der Beschuldigte in jener Nacht von vorne herein vor, sich das Leben zu nehmen.

Ein Selbstmordversuch im Anschluss an die Vergewaltigungen war jedoch gescheitert, anschließend hatte sich der Mann der Polizei gestellt. In den Augen des Verteidigers muss die Zahlung von 14 000 Euro an das Opfer als so genannter Täter-Opfer-Ausgleich angesehen und strafmildernd gewertet werden.

Daher forderte der Anwalt, dass der Beschuldigte eine Strafe erhalten solle, die "im Bereich von drei Jahren" liege.

In seinem letzten Wort richtete sich der Angeklagte an die Anwältin des Opfers und bat diese darum, ihrer Mandantin zu sagen, dass er sich noch einmal entschuldigen wolle. Er betonte: "Es war wirklich nicht geplant, es hat sich spontan ergeben." Das Urteil wollen die Richter der 1. Großen Strafkammer heute verkünden.

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