Versicherungsbetrug Verurteilter spricht im Siegburger Amtsgericht von Intrigenspiel

RHEIN-SIEG-KREIS · Durch einen fingierten Einbruch in seine Lagerhalle hat sich ein Dachdeckermeister aus dem rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis 12.000 Euro von seiner Versicherung erschlichen. Vom Siegburger Amtsgericht wurde der Handwerker für das Vortäuschen einer Straftat zu einer Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro verurteilt.

Doch die Verurteilung wollte der 52-Jährige nicht hinnehmen. So kam es jetzt vor dem Bonner Landgericht zur Berufungsverhandlung. Doch nicht nur der Angeklagte hatte Berufung eingelegt, sondern auch die Staatsanwaltschaft: In einem zweiten Fall um einen angeblichen Betrugsfall war der Mann in erster Instanz - in den Augen der Anklägerin zu Unrecht - freigesprochen worden.

Für den Dachdecker beruhen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe auf einem Intrigenspiel ehemaliger Mitarbeiter, die er entlassen hatte. Doch das Amtsgericht hatte den Zeugen geglaubt, dass der Angeklagte im Januar 2009 einen Angestellten angewiesen hatte, die Heckscheibe eines Fahrzeugs einzuschlagen, die Werkzeuge herauszunehmen und zu verstecken. Der Versicherung wurde ein Schaden von 12.000 Euro gemeldet.

Sogar 27.000 Euro hatte die Versicherung im März 2009 gezahlt. Damals hatte das Unternehmen das Dach eines Hauses im ehemaligen Bonner Regierungsviertel saniert. Der hohe Schaden war durch Schnitte in der Dachpappe entstanden - diese waren angeblich auf Vandalismus zurückzuführen. Der Behauptung eines Ex-Mitarbeiters, dass die Schnitte versehentlich beim Zuschneiden entstanden seien, war das Amtsgericht nicht gefolgt.

Vom Vorsitzenden der Berufungskammer wurde nun vor allem kritisiert, dass der Dachdecker den Tatort "manipuliert" habe. Obwohl das kaputte Auto am frühen Morgen "entdeckt" wurde, sei erst am späten Vormittag Anzeige erstattet worden. Da sei das Fahrzeug bereits mit komplett entfernter Heckscheibe auf eine Baustelle geschickt worden. Auf Anraten des Gerichts nahmen schließlich beide Seiten die eingelegte Berufung zurück. Damit ist die erstinstanzliche Verurteilung zu der Geldstrafe rechtskräftig.

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