Verwarnung für unnötigen Lärm

Bonner Gericht: Autofahrer weigerte sich, für heulenden Motor zehn Euro Strafe zu zahlen

Bonn. (klz) Dass ein Kavalierstart kein Kavaliersdelikt ist, erfuhr ein 25-Jähriger jetzt vor dem Verkehrsgericht. Der junge Mann sah es nämlich partout nicht ein, dass ihn im August vergangenen Jahres zwei Streifenbeamte gegen 20 Uhr auf der Maximilian-Kolbe-Brücke anhielten und ihm dann ein Verwarnungsgeld über zehn Euro wegen "Verursachens von unnötigem Lärm bei Benutzung des Fahrzeugs" (Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung) aufbrummten.

Zuvor war der Beschuldigte mit seinem 14 Jahre alten E-Klasse-Mercedes aus einem Parkplatz auf die Kreuzung Grootestraße/ Justus-von-Liebig-Straße gebogen und laut Polizei zügig über die grüne Ampel gefahren. "Wir warteten dort und hörten hinter uns nur einen heulenden Motor und quietschende Reifen", erinnerte sich einer der Beamten.

"Es gibt ja auch Zeitgenossen, die schaffen es nicht, Gas und Kupplung zu synchronisieren", warf der Richter ein. Doch die Polizeibeamten waren sich sicher: "Er dachte, jetzt fahre ich mal locker-flockig an der Polizei vorbei." Da sie ein Zeichen setzen und das in ihren Augen provokante Verhalten nicht hinnehmen wollten, stellten die Beamten den lärmenden Autofahrer.

Der war sich jedoch keiner Schuld bewusst und legte Einspruch gegen das Bußgeld ein. Nach Klärung der Sachlage hatte der Richter nur einen Rat für den Beschuldigten: "Treten Sie auf die Notbremse und nehmen Sie den Einspruch zurück." Nach kurzer Besprechung mit seinem Anwalt sah der 25-Jährige ein, dass dies wohl die sinnvollste Lösung ist. Zum gut gemeinten Ratschlag des Richters, er solle "die Faust in der Tasche machen und sich über die zehn Mal freuen, die er nicht erwischt wurde", schwieg der junge Mann.

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