Urteil vor dem Bonner Amtsgericht 15-jähriger Räuber droht Apothekerin mit einer Gaspistole

Bonn/Alfter · Zwei 16-Jährige sind am Montag vor dem Bonner Amtsgericht wegen schwerer räuberischer Erpressung verurteilt worden. Die zur Tatzeit 15-Jährigen wurden für schuldig befunden, im Mai 2019 die Apotheke in der Châteauneufstraße in Oedekoven überfallen zu haben.

 Zwei 16-Jährige sind am Montag vor dem Bonner Amtsgericht wegen schwerer räuberischer Erpressung verurteilt worden. (Symbolbild)

Zwei 16-Jährige sind am Montag vor dem Bonner Amtsgericht wegen schwerer räuberischer Erpressung verurteilt worden. (Symbolbild)

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Zwei 16-Jährige sind am Montag vor dem Bonner Amtsgericht wegen schwerer räuberischer Erpressung verurteilt worden. Die zur Tatzeit 15-Jährigen wurden für schuldig befunden, im Mai 2019 die Apotheke in der Châteauneufstraße in Oedekoven überfallen zu haben. Weil die Amtsrichterin davon ausging, dass die Tatbeteiligung recht unterschiedlich zu bewerten ist, muss der Haupttäter eine zweijährige Jugendstrafe ohne Bewährung antreten, sein Kompagnon muss ein halbes Jahr lang an einer Maßnahme für Soziales Lernen teilnehmen. Dem dritte Angeklagten, der beim Überfall erst 14 Jahre alt war, konnte kein Tatbeitrag nachgewiesen werden. Er wurde freigesprochen.

Am 24. Mai gegen 18.40 Uhr standen plötzlich ein mit einer Sturmhaube Maskierter und ein Komplize, der sein Gesicht hinter einem Dreieckstuch verbarg, in der Apotheke. „Geld raus“,  schrie der Haupttäter, während er mit einer Gasdruckpistole auf die Inhaberin zielte. Die Apothekerin zögerte nicht lange und übergab 475 Euro aus der Kasse, während ihre Mitarbeiterin die Tat unbemerkt aus einem Hinterzimmer heraus beobachtete. Mit ihrer Beute kamen die Räuber nicht weit. Sie war nicht weit vom Tatort entfernt beobachtet worden, wie sie in einen Hauseingang liefen. In einem dahinter gelegenen Garten stießen Polizisten auf eine Gruppe von feiernden Jugendlichen.

Der Haupttäter wurde zu einer Gesamtjugendstrafe verurteilt, in die eine Bewährungsstrafe aus dem vergangenen Herbst einbezogen wurde. Weil der erneut Verurteilte es offenbar versäumt hatte sich bei seinem Bewährungshelfer zu melden und die angeordneten Sozialstunden abzuleisten, gab ihm die Richterin keine positive Prognose. Anders lag die Situation bei seinem Mittäter: Offenbar hatte er dem Gruppendruck nachgegeben, ohne die Tat wirklich zu wollen. Dafür sprach unter anderem, dass er sich im Hintergrund hielt und laut Zeugen während des Überfalls deutlich unwohl fühlte. So beließ es die Richterin bei dem Sozialtraining als Verwarnung mit Strafvorbehalt. Ähnliches hätte sich wohl Verteidiger Michael Hakner für seinen zu zwei Jahren Haft verurteilten Mandanten gewünscht. „Knast hat noch nie als Erziehung geholfen, wir gehen ins Rechtsmittel“, kündigte er direkt nach dem Urteil an.   

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