Prozessauftakt in Bonn 37-Jähriger aus Alfter soll Ex-Freundin vergewaltigt haben

Alfter/Bonn · Ein 37-jähriger Mann aus Alfter soll seine Ex-Freundin bedroht und vergewaltigt haben. Nun muss er sich vor dem Landgericht Bonn verantworten.

 Die Staatsanwaltschaft Bonn wirft einem Mann aus Alfter vor, seine Ex-Freundin vergewaltigt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Bonn wirft einem Mann aus Alfter vor, seine Ex-Freundin vergewaltigt zu haben.

Foto: dpa/Peter Steffen

Zu Beginn des Verfahrens vor der 2. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht hat der Angeklagte nur mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeräumt. Wenn es aber zutrifft, was die Staatsanwaltschaft dem 37-jährigen Mann aus Alfter vorwirft, dann stehen weit gravierendere Taten im Raum. Der Mann soll sich nach dem Ende seiner Beziehung nicht mit der Trennung abgefunden haben, sondern seine Ex-Freundin bedroht und vergewaltigt haben. Und damit nicht genug: Rund ein halbes Jahr nach der Tat soll er die junge Frau dann erneut misshandelt und sogar eine Zeit lang in ihrer Wohnung festgehalten haben.

Die erste Gewalttat soll sich laut Anklage am späten Nachmittag des 14. November 2020 ereignet haben. Nach einem heftigen Streit, bei dem es um den von seiner früheren Freundin geforderten Auszug aus der gemeinsamen Wohnung gegangen sein soll, griff der 37-Jährige laut Anklage nach einem auf dem Tisch liegenden Messer mit 15 Zentimeter langer Klinge und nötigte die Frau zum Geschlechtsverkehr.

Amtsgericht sprach Kontaktverbot aus

Ein gutes halbes Jahr später – es gab mittlerweile ein vom Amtsgericht ausgesprochenes Kontaktverbot – begab sich der Mann dennoch erneut zur Wohnung seiner Ex-Freundin. Offenbar gelang es ihm, sich über die Terrasse Zutritt zu verschaffen und die Frau mit den Worten „Gib unserer Beziehung noch eine Chance“ um ein Gespräch zu bitten. Das wollte die Frau aber erkennbar nicht, und so wandte der Mann laut Anklage erneut Gewalt an: Diesmal soll er seine Ex in ein benachbartes Zimmer geschubst haben, wo er sie festhielt und drohte, sie beide umzubringen. Um seiner Drohung Glaubwürdigkeit zu verleihen, soll er die Frau dann derart gewürgt haben, dass es zu sichtbaren Einblutungen kam.

Erst, als das Opfer zu erkennen gab, dass es tun wolle, was immer der Angreifer fordere, ließ der 37-Jährige von der Frau ab. Der Angeklagte ist bis auf eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht vorbestraft. Weil er es aber bislang versäumte, seinen kosovarischen Führerschein in Deutschland umschreiben zu lassen, muss er sich parallel zu den Vergewaltigungsvorwürfen auch wieder wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

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